Am Freitag hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zum Thema Sterbehilfe gefällt. Ein Anwalt, der der Tochter einer jahrelang im Wachkoma liegenden Frau geraten hatte, die künstliche Ernährung der Sterbenskranken zu beenden, wurde vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Totschlags freigesprochen. Eine wichtige Entscheidung, zu der sich sofort evangelische und katholische Kirche, die Justizministerin und alle politischen Parteien äußerten. Auch Marburger Bund, Deutsche-Hospiz-Stiftung, Gesellschaft für Palliativmedizin sowie der Deutsche Anwaltsverein meldeten sich zu Wort. Und die jüdische Stimme? Fehlanzeige. Wieder einmal nichts zu hören. Dabei gibt es klare Positionen: Laut Halacha ist Sterbehilfe verboten. Dies hat unter anderem mit dem Tötungsverbot und dem Glauben, dass das menschliche Leben eine Leihgabe ist, zu tun. Es ist wichtig, die Meinung aus Tora und Talmud zu hören, denn die Debatte wird weitergehen. Rabbiner und jüdische Ärzte müssen sich daran beteiligen. Weil es die Öffentlichkeit hören sollte, weil es den Diskurs bereichert – und weil auch jüdische Patienten und Angehörige wissen müssen, woran sie sind. Gerade, wenn das Leben endet.
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