Das Landgericht Nürnberg hat am Mittwoch in einem Urteil den Spott über die Modemarke »Thor Steinar« erlaubt. Das bei Rechtsextremen beliebte Label scheiterte mit dem Versuch, die Persiflage-Marke »Storch Heinar« verbieten zu lassen. Der Erfinder der Persiflage, der SPD-Politiker Mathias Brodkorb bezeichnete das Urteil als »Sieg der Vernunft«. Nach dem Prozess kündigte Brodkorb an, ab sofort mit dem Satire-Projekt »Front deutscher Äpfel« zu kooperieren. Unter www.apfelfront-butike.de könnte »die Apfelfront zum Anziehen geordert werden«.
Die »Thor Steinar«-Vertriebsfirma MediaTex aus dem brandenburgischen Mittenwalde hatte den Satire-Storch wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten und Verunglimpfung verklagt. Die Persiflage-Klamotten gehören zur Kampagne »Endstation Rechts« der Jusos in Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Wappentier »Storch Heinar« ist ein zerzaustes Federvieh mit Hitlerbärtchen und Wehrmachtshelm. Sein Konterfei wird seit 2008 auf T-Shirts per Internet verkauft, was »Thor Steinar« gar nicht spaßig findet. Zum weiteren Storchen-Sortiment gehören die GröTaZ, die »größte Tasse aller Zeiten«, und die »Kampftasche debiler Rudolf«, die den Vogel in Anspielung auf Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß als Kampfflieger zeigt.
Persiflage In der Urteilsbegründung hieß es, zwischen Storch und Thor bestehe weder beim Namen noch bei der bildlichen Darstellung Verwechslungsgefahr. Der Richter Horst Rottmann sagte, dass damit das wesentliche Kriterium für eine Markenrechtsverletzung verfalle. Auch vom Versuch, »Thor Steinar« durch Verunglimpfung Kunden abspenstig zu machen, könne keine Rede sein. »Storch Heinar« eine Persiflage und stehe somit unter dem Schutz der Kunstfreiheit. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Richter der Firma MediaTex geraten, die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzuziehen, diese bestand jedoch auf einem Urteil.
Brodkorb erklärte nach dem Richterspruch, mit »Storch Heinar« werde die rechtsextreme Szene auf die Schippe genommen. Niemand könne ernsthaft behaupten, »dass es hier zu Verwechslungen kommt«. Das habe das Gericht in seinem Urteil auch noch einmal deutlich gemacht, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern. Klein beigeben musste »Storch Heinar« nur bei der von ihm vertriebenen Tasche »Wüstenfuchs«. Hier hatte sich »Thor Steinar« bereits vorher die Namensrechte gesichert. Weil allerdings nach Angaben von »Storch Heinar« erst vier dieser Taschen verkauft wurden, dürfte der Schadenersatz gering ausfallen. ja
www.storchheinar.de