Meinung

Der Fall Gil Ofarim: Was geschah wirklich am 5. Oktober?

Anfang Oktober 2021 hatte Ofarim in einem über Soziale Medien verbreiteten Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Hotels Mariott Leipzig erhoben. Foto: imago images/VIADATA

Vor zwei Jahren postet der Sänger Gil Ofarim ein Video mit enormer Reichweite. Er filmt sich auf dem Trottoir vor dem Westin Grand in Leipzig, seine Kette mit dem großen Davidstern um den Hals, und berichtet eine Ungeheuerlichkeit: Man habe ihn erst einchecken lassen wollen, wenn er seinen »Stern« wegpacke.

Die Empörung ist groß, das schicke Hotel der Mariott-Gruppe hat ein Imageproblem. 400 Menschen finden sich sofort vor dessen Tür zu einer Kundgebung gegen Antisemitismus ein. Das Hotel stellt den Mitarbeiter sofort frei und beauftragt eine externe Kanzlei mit der Untersuchung.

Ein Unbekannter stellt Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Ofarim danach auch, der Beschuldigte eine gegen Ofarim wegen Verleumdung und Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, wertet die Videos der Überwachungskameras des Hotels aus.

Die Geschichte dreht sich schnell: Anklage wird erhoben - gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.

Eine Anklage wird zugelassen, wenn es eine »hinreichende Wahrscheinlichkeit« auf eine Verurteilung gibt. Auf den Videos der Überwachungskameras des Hotels ist Ofarims Kette nicht zu sehen. Auch diese Bilder schaffen es in dem brisanten Fall in die Medien. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden kommentiert diese: Habe Ofarim die Unwahrheit behauptet, hätte er dem Kampf gegen den Antisemitismus »einen Bärendienst erwiesen«.

Zehn Verhandlungstage hat das Landgericht Leipzig anberaumt, um die Geschichte öffentlich aufzuklären. Anhand der Hotelvideos, der Vernehmung der Angestellten, der Aussagen der müden Menschen in der Warteschlange vor dem Check-In, die nur in ihr Hotelbett wollten und dabei auf ihr Telefon starrten, und den Aufnahmen des einsamen Sängers, der vielleicht einfach nur behandelt wurde wie jeder Normalsterbliche.

Dass die Sache vor dem Landgericht statt dem Amtsgericht verhandelt wird, ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft geschuldet, die eine »besondere Schutzbedürftigkeit« sieht. Der Antrag ist vom letzten Jahr.

Man nimmt die Sache ernst.

Die Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess sind jetzt noch einmal erhöht. Zwei weitere Anklagepunkte sind für Ofarim nunmehr hinzugekommen: Prozessbetrug und falsche Versicherung an Eidesstatt.

Was auch immer sich als prozessuale Wahrheit herausstellen wird: Die Sache hat Schaden angerichtet für die jüdische Gemeinschaft, und Ofarim sich selbst wohl »einen Bärendienst« erwiesen.

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