Seit dem 1. April ist Palästina Vertragsstaat beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Von nun an kann Palästinenserpräsident Mahmud Abbas Verfahren an die Chefanklägerin überweisen, ohne dass diese in einer Voruntersuchung prüfen muss, inwieweit die Voraussetzungen einer Anklage gegeben sind. Die Chefanklägerin ist jedoch gut beraten, die palästinensischen Bemühungen zurückzuweisen.
Zunächst fehlt es am erforderlichen Nachweis der Staatlichkeit Palästinas im Völkerrecht. Palästinenserpräsident Abbas übt insbesondere über den von der Hamas kontrollierten Gazastreifen keine Staatsgewalt aus.
Gaza Abbas will, dass Israel für Kampfhandlungen im Rahmen der Militäroperation »Protective Edge« zur Verantwortung gezogen wird. Jedoch ist ein derartiges Verfahren vor dem IStGH nicht zulässig, da Israel selbst bereits Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Gaza-Operation eingeleitet hat.
Der im IStGH-Statut verankerte Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass das Gericht seine Zuständigkeit nur dann ausübt, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, eigene Ermittlungen durchzuführen.
Auch die angedrohte Klage wegen des Siedlungsbaus hat in Den Haag keine Aussicht auf Erfolg. Der IStGH könnte nach seinem Statut nur über israelische Unterstützungsmaßnahmen urteilen, die nach dem Inkrafttreten des Statuts für Palästina durchgeführt werden.
Strafverfahren Solche Maßnahmen erfüllen bereits nicht die vom Statut für die Zulässigkeit eines internationalen Strafverfahrens geforderte Schwere. Die Genehmigung von Wohnprojekten in Gebieten jenseits der grünen Waffenstillstandslinie ist mit der Rekrutierung von Kindersoldaten oder dem Massenmord von Srebrenica schlicht nicht vergleichbar.
Spätestens seit dem einseitigen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Sperranlage (2004) und dem Goldstone-Bericht (2009) sowie zahlreichen Resolutionen des UN-Menschenrechtsausschusses fühlt sich Israel zu Recht von internationalen Gremien unfair behandelt.
Es bleibt zu hoffen, dass der Internationale Strafgerichtshof sich hier nicht einreiht. Einen Showdown in Den Haag darf es nicht geben.
Der Autor ist Rechtsanwalt und lebt in Tel Aviv.