Manuela Schwesig erklärt den Kampf gegen Rechtsextremisten zur Chefsache. Die SPD-Sozialministerin aus Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Erlass verfügt, dass seit Anfang August alle neuen Antragsteller für die Trägerschaft einer Kindertagesstätte per Selbsterklärung nachweisen müssen, dass sie und ihre Mitarbeiter auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Damit möchte Schwesig verhindern, dass Rechtsextremisten die Kindergärten unterwandern.
Freiheit Anlass für den Erlass ist ein Vorfall in Bartow im Landkreis Demmin. In dem Dorf hatte Anfang des Jahres ein NPD-Mitglied versucht, eine Kita zu übernehmen. Nur durch eigene Recherche hatte der Bürgermeister herausgefunden, um wen es sich bei dem potenziellen Träger handelt. Um es erst gar nicht zu einer solchen Situation kommen zu lassen, biete sich der Erlass an, sagt Schwesig. Ihre Initiative lehnt sich an den sogenannten Radikalenerlass des Schweriner Innenministers Lorenz Caffier an: Angehende Bürgermeister müssen belegen, nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei zu sein. Bislang erntet Schwesig viel Zustimmung für ihre Initiative. Dieter Graumann, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte dem Handelsblatt, dies sei »ein starkes Beispiel für einen kämpferischen demokratischen Staat, der sich wehren will und den Todfeinden der Freiheit keinesfalls unsere Kinder überlassen darf«. Andere Bundesländer sollten diesem Beispiel folgen. Auch der Frankfurter Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik findet den Erlass sinnvoll, »speziell in Mecklenburg-Vorpommern«. Wie gut das neue Gesetz wirke, sei eine andere Frage, sagt Brumlik, doch angesichts der gezielten Bewerbung Rechtsextremer in sozialen Bereichen sei es wichtig, dass dieses Thema wieder auf die Tagesordnung komme. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy befürwortet den »Demokratie-TÜV«, wie er ihn nennt: »Bei Privatschulen ist das schon selbstverständlich.«
Skeptisch hingegen sieht Sabine Mönch-Kalina den Erlass. Die Initiatorin des »Kita-Portals«, einer Plattform für Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern, sagt: »Inhaltlich wird nichts Neues von den Trägern der Kitas verlangt.« Schon im Sozialgesetzbuch stehe, dass die Wertevermittlung »entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung erfolgen soll«, sagt Mönch-Kalina. Die Soziologin regt an, dass Eltern und Jugendämtern »Beispiele und Kriterien« an die Hand gegeben werden, »damit wirklich den Anfängen begegnet werden kann«. Ansonsten, so befürchtet die Wissenschaftlerin, »würden plakative Aktionen im Sande verlaufen«.