Dilemma

Dein Recht, mein Recht

Grundgesetz, Artikel 5: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten«. Foto: Fotolia, (M) Frank Albinus

Ich glaube an … Weltanschauungs- und Religionsfreiheit» ist das Motto einer Kundgebung und eines Festes, zu denen ich am kommenden Sonntag, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, eingeladen bin. Das Motto ist schön. Es ist deutlich. Wer glaubt denn nicht daran? Alle glauben. Natürlich glauben wir. Wir alle. Klarerweise ist jeder für Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, wenn schon nicht aus intellektueller Überzeugung, dann zumindest aus einem inneren Gefühl des Anstands heraus, einem Gefühl, das wir alle gern für uns selbst beanspruchen.

Deshalb ist das Wort «glauben» in diesem Zusammenhang durchaus angemessen. Dieser Glaube verbindet uns, wenn wir uns gegen Diktaturen empören, in denen Andersdenkende eingesperrt oder Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt und ermordet werden. Der Glaube verbindet uns auch, wenn wir Länder kritisieren, in denen die Herrschenden alle Medien und die Wirtschaft kontrollieren.

Schulen In unseren Demokratien, in denen Eingriffe in die Freiheit nicht immer so offensichtlich sind, stellt sich dieser «Glaubenskonsens» meist nicht automatisch ein. Für die einen ist zum Beispiel das Tragen des Kopftuchs oder der Burka ein Ausdruck von Weltanschauungs- und Religionsfreiheit. Für andere gehören beide hingegen als Zeichen von Unterdrückung und Diskriminierung aus dem öffentlichen Raum oder zumindest aus Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen verbannt.

Glaube hat mit Emotionen und diese haben mit Verletzungen zu tun. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen menschenverachtender Hetze, die unterbunden werden muss, und einer Meinungsfreiheit, die per definitionem auch abstruse Ideen, undemokratisches Gedankengut und religiösen Aberwitz einschließt? Wo hört der Schutz vor Verleumdung und Beleidigung auf, und wo beginnt die Freiheit ohne Wenn und Aber, auf Teufel komm raus?

Auch in demokratischen Gesellschaften kann bekanntlich nicht jede «Meinungsäußerung» toleriert werden. Wenn es sich dabei um Aufforderungen zu Gewalt handelt, scheint die Sache eindeutig zu sein. Ein demokratischer Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass jemand ein Pamphlet veröffentlicht, in dem «Tötet Muslime!» oder «Tötet Juden!» steht. Bekanntlich ist die Sache jedoch nicht immer so eindeutig. Man denke nur an Slogans wie «Daham statt Islam!» oder «Sarrazin statt Muezzin».

Grundsätze Eindeutig ist nur, dass Menschen vor Gewalt geschützt werden müssen, egal, was sie sagen oder wie sie es sagen. Eindeutig ist auch, dass Menschen daran gehindert werden müssen, anderen direkt oder indirekt Gewalt anzutun. Mit diesen allgemeinen Postulaten wird sich (fast) jeder identifizieren können. Verlässt man jedoch den geschützten Raum hehrer Grundsätze und versucht, sie im konkreten Leben umzusetzen, betritt man bald eine neblige Grauzone, die weder umgangen noch ignoriert werden kann.

Es gibt keinen Weg zurück, und im Zwielicht ist es manchmal schwer zu erkennen, auf welcher Seite man selbst steht. Darf man in einem demokratischen Staat Minarette (als vermeintlichen Machtanspruch des radikalen Islam) verbieten, wie es vor zwei Jahren in der Schweiz geschehen ist, oder ist dies eine Einschränkung der Religionsfreiheit? Wann darf man radikalen Predigern (ganz egal, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören) den Mund verbieten? Und wer entscheidet, ab welchem Satz und welcher Formulierung eine Predigt radikal genug ist, um als Angriff auf die Demokratie, als Aufforderung zur Gewalt gewertet zu werden? Ab wann ist eine Äußerung rechtsradikal, diskriminierend, verhetzend?

Karikatur Wer maßt sich an, ein Kunstwerk, einen Roman, ein Gedicht oder eine Karikatur zu beurteilen und zu zensieren? Verdient Kunst nicht grundsätzlich einen etwas größeren Spielraum als beispielsweise der Journalismus oder das öffentliche Gespräch, weil jede Kunst mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulässt? Ohne Freiheit der Kunst gibt es keine Demokratie. Sind aber Gewaltpornos oder KZ-Computerspiele, in denen Menschen vergast werden, Kunstwerke, die uns schützenswert erscheinen? Können und dürfen wir sie jemals «unter ästhetischen Gesichtspunkten» als Spiele betrachten?

Vielleicht hat Meinungs- und Religionsfreiheit ja nur dann wirklich Bestand, wenn uns jederzeit bewusst bleibt, dass es die absolute Freiheit nicht geben kann, dass wir Grenzen ziehen müssen und über diese Grenzen nie einer Meinung sein werden. Wenn wir uns darüber bewusst bleiben, dass wir immer und immer wieder diese Grenzen neu aushandeln, überdenken und infrage stellen müssen und das Ausgehandelte, den mühsamen Kompromiss, niemals absolut setzen.

In dieser Uneindeutigkeit, im prekären Gleichgewicht, das wir anstreben und nie wirklich erreichen, in der Auseinandersetzung mit unseren eigenen Vorstellungen und Gefühlen und mit jenen anderer, in der Unsicherheit, die wir uns selbst und anderen zugestehen, liegt die Chance zu einer wirklichen Freiheit.

Der Autor wurde 1966 in St. Petersburg geboren. Er lebt als Schriftsteller in Salzburg.

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