Gegen das Verbot von zwei für das Wochenende in Berlin
angemeldeten pro-palästinensischen Demonstrationen ist in einem Fall
Widerspruch eingelegt worden. Über den Antrag werde das Berliner
Verwaltungsgericht noch am Freitag entscheiden, sagte eine
Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Zur Begründung der Verbote hatte es am Donnerstag geheißen, es
bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu
volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, zu Gewaltverherrlichung,
Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten kommen könnte. Dabei wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auf die Demonstration am
vergangenen Osterwochenende verwiesen.
Grundlage der Verbotsverfügung sei eine Gefährdungsanalyse, in die
auch die internationale Lage im Nahen Osten einbezogen wurde, sagte
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Freitag. Einer der
Anmelder gehört nach ihren Angaben der Samidoun-Bewegung an, hinter
der die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) steht.
Bei der Demonstration am Karsamstag in Berlin-Neukölln waren
antisemitische Parolen wie »Tod den Juden« und »Tod Israel« gerufen
worden. In der Folge gab es Kritik am Verhalten der Polizei, die
nicht dagegen eingeschritten war. Der polizeiliche Staatsschutz
ermittelt wegen Volksverhetzung.
Slowik verteidigte das Vorgehen der Polizei am Karsamstag. Rufe
wie »Tod Israel« seien leider nicht strafbar, wenn auch
»unerträglich«, sagte sie: »Ich habe großes Verständnis für die
Empörung über diese martialischen Bilder.« Diese machten nicht nur
der jüdischen Community Angst. Die Polizeiführer vor Ort müssten aber
immer den Einzelfall bewerten und die Verhältnismäßigkeit wahren.
»Und Verhältnismäßigkeit ist in die DNA der Berliner Polizei
eingeschrieben.«
Nach einem Gespräch mit jüdischen Vertretern und jüdischen
Organisationen vom Freitag wolle die Polizei mit Parolen wie »Tod
Israel« künftig anders umgehen - auch unabhängig einer
strafrechtlichen Relevanz, sagte sie. »Das Sicherheitsgefühl der
Jüdinnen und Juden in Berlin ist für uns zentral.«
Dafür müsse aber, wie von CDU und SPD im Koalitionsvertrag
vereinbart, der Aspekt der Störung der öffentlichen Ordnung wieder in
das Versammlungsgesetz aufgenommen werden. Dieser war vom
rot-rot-grünen Senat 2021 gestrichen worden.
Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sei die
Polizei auf Einsätze am Wochenende vorbereitet, sagte Slowik.
Entweder um das Verbot durchzusetzen oder einen störungsfreien Ablauf
der Versammlungen zu garantieren.
Für Samstag war auf dem Hermannplatz eine Veranstaltung unter dem
Motto »Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der
palästinensischen Gefangenen« geplant. Am späten Sonntagnachmittag
sollte es einen Aufzug vom Rathaus Neukölln zum Hermannplatz unter
dem Motto »Tag der palästinensischen Gefangenen« geben. Angemeldet
sind jeweils 100 Teilnehmer. Das Mobilisierungspotential sieht die
Polizei aber im oberen dreistelligen Bereich.