Straßburg hat entschieden: In staatlichen Schulen dürfen Kruzifixe hängen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sieht in der Darstellung des gekreuzigten Jesus weder das Recht auf Bildung noch das auf Religionsfreiheit verletzt. Es lasse sich nicht beweisen, »ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat«, so die Richter.
Horrorfilm Einspruch, Euer Ehren! Das Bild eines Mannes, dessen Körper an Holzbalken genagelt ist, wirkt sich sehr wohl auf Heranwachsende aus. Christlich sozialisierten Schülern mag der Anblick des Gekreuzigten vertraut sein. Sie kennen die Leidensszene aus Kirchen oder von zu Hause. Doch jüdisch, muslimisch oder atheistisch erzogene Kinder werden ihre Augen nur schwer davon abwenden können. Wenn sie nicht gerade Horrorfilme lieben, muss dieser Anblick sie erschüttern. Er wird sie vom Unterrichtsgeschehen ablenken und verfolgt sie schlimmstenfalls bis in den Schlaf. Die Darstellung des gekreuzigten Jesus wirft bei ihnen Fragen auf, die weder Lehrer noch Mitschüler beantworten sollten, sondern allein die Eltern.
Umso wichtiger, dass ihnen diese Szene nicht in der Schule begegnet. Religion ist Privatsache. Eine christliche Theologie, wonach Jesus für die Sünden der Menschen gestorben sei, gehört nicht an staatliche Bildungseinrichtungen – von antijüdischen Märchen, wer den Leidenden ans Kreuz genagelt hat, ganz zu schweigen