Im Verfahren gegen einen unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Angeklagte Franco A. am Dienstag mit Verschwörungstheorien für einen Eklat gesorgt. »Das ist antisemitischer Blödsinn, den Sie da reden«, warf der Vorsitzende Richter Christoph Koller A. vor und entzog ihm das Wort.
Schon zuvor hatte Koller nach einer Beratungspause angekündigt, er werde dem Angeklagten das Wort entziehen, wenn er der Meinung sei, dass es sich bei den Äußerungen um Volksverhetzung handele und es gelte, einen Straftatbestand zu unterbinden.
»Wir hören uns nichts Antisemitisches an« betonte der Richter. A. mache es durch seine Erklärung nur noch schlimmer, da er argumentiere, dass er über seine Theorien gründlich nachgedacht habe.
A. hatte eine Erklärung zu einem Tondokument abgeben wollen. Darin hatte er unter anderem in einem Gespräch von der »Propaganda des Westens« über Russlands Präsidenten Wladimir Putin und angeblich falsch berichtenden Medien geredet.
Die zunächst geplante Anhörung eines Zeugens, der aus Österreich anreisen sollte, musste pandemiebedingt ausfallen.
Die Bundesanwaltschaft legt Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last. Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Der Offizier legte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv.
Franco A. bestreitet die Vorwürfe größtenteils, räumt aber ein, im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, die er unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrte. Zum Verbleib der Waffen wollte er bisher keine Angaben machen. dpa