»Gelobt seist Du, der Du mich nicht als Frau erschaffen hast« – diese Worte sprechen fromme Juden beim täglichen Morgengebet. Dankbar kann vor allem sein, wer entweder als Mann oder als Frau zur Welt gekommen ist: In Deutschland leben etwa 80.000 bis 160.000 intersexuelle Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.
Wer diese besitzt, wem in der Pubertät Brüste oder Bart wachsen, kann oft nicht nachempfinden, welch schweren Konflikten intersexuelle Menschen ausgesetzt sind, die man umgangssprachlich auch als Zwitter oder Hermaphroditen bezeichnet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Frage des Geschlechts dieser Menschen in der Geburtsurkunde offenbleiben kann, ist daher mutig und richtig, aber sie kommt für viele Betroffene zu spät.
beispiele Wir kennen prominente Beispiele aus dem Sport: Die 800-Meter-Läuferin Caster Semenya (26) aus Südafrika lebt als Frau, hat aber auch männliche Geschlechtsmerkmale. In den Stadien dieser Welt wird gegen sie der Vorwurf erhoben, sie sei im Grunde ein Mann, gegen den Frauen keine Chancen hätten. Semenya selbst erwehrt sich der Vorwürfe mit einer drastischen, aber treffenden Antwort: »Ich muss – wie ihr – im Sitzen pinkeln.«
Bislang wurden Intersexuelle zu dem Geschlecht gezählt, das augenscheinlich das dominantere ist. In den meisten Fällen operieren Ärzte zu diesem »dominanteren Geschlecht« hin, ohne zu berücksichtigen, dass dieses Geschlecht für die Betroffenen das falsche sein kann. Durch das Gerichtsurteil haben jetzt sowohl die Eltern wie auch später die Kinder die Möglichkeit, selbst über ihre Geschlechtlichkeit zu entscheiden, in ihren Körper hineinzuwachsen und ihn akzeptieren zu lernen.
Der Alltag der Menschen ohne eindeutiges Geschlecht ist oft schwierig, ihre psychischen Nöte sind groß. Auch in religiöser Hinsicht ist ihr Status schwierig. Nun haben sie wenigstens das Gesetz auf ihrer Seite – und damit die offizielle Anerkennung, als diejenigen geboren zu sein, die sie sind.