Nachbarn können anstrengend sein – und es wäre schön, wenn man sie sich immer aussuchen könnte. Was im Leben gilt, gilt im Tod erst recht: Neben wem ich bis in Ewigkeit (oder mindestens, bis der Meschiach kommt) auf dem Friedhof liege, ist eine wichtige Frage. Schon im Talmud steht, dass man »Gerechte« und »Übeltäter« nicht nebeneinander begraben soll.
Dass Ehepartner, die sich jahrzehntelang geliebt haben, im Tod beieinander bleiben wollen, ist einleuchtend – egal ob es sich um eine jüdische oder um eine »gemischte« Ehe handelt. Aber was bedeutet es, wenn das gemeinsame Grab verweigert wird – so wie 2011 in Essen? Mehr als fünf Jahre nach dem Tod einer nichtjüdischen Frau hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden: Die Tote darf auf dem Friedhof der Jüdischen Kultusgemeinde Essen neben ihrem 1996 verstorbenen Ehemann beerdigt werden.
doppelgrab Die Frage ist komplex, denn das Ehepaar hatte vor 45 Jahren ein Doppelgrab auf dem Essener Friedhof erworben. Hätte das Gericht einfach entschieden, der Vertrag sei gültig und die Gemeinde daran gebunden, egal, was es seither an Änderungen der Friedhofsordnung oder der religiösen Ausrichtung der Gemeinde gegeben haben mag, wäre meine Haltung eindeutig: Verträge müssen gültig sein und bleiben, sonst bricht sowohl das säkulare als auch das jüdische Rechtswesen zusammen.
Aber dass das Gericht mit der »Totenwürde« argumentiert, die verletzt worden sei, weckt meinen rabbinischen Widerspruchsgeist. Jüdische Friedhöfe sind für die Ewigkeit angelegt und waren oft das Einzige, was von zerstörten jüdischen Gemeinden übrig blieb. Deshalb ist es kein Wunder, dass der »Gute Ort« für viele in besonderer Weise jüdische Vergangenheit und Zukunft ausdrückt – und dass man, wenn man religiös gemischte Ehen als eine Bedrohung dieser Zukunft ansieht, diesen Paaren einen Platz auf dem Guten Ort verweigert.
Aber es gibt eine einfache Lösung, die in Berlin schon lange praktiziert wird: einen eigenen Bereich auf dem Friedhof festzulegen, in dem auch Nichtjuden begraben werden – auf würdevolle Weise halachisch gültig abgetrennt vom restlichen Friedhof, mit einem Weg oder einer Hecke. Mit wem Menschen ihr Lebensglück finden, lassen sie sich nicht mehr von den Rabbinern vorschreiben. Wir können nur alles dafür tun, dass sie im Tod, aber auch schon im Leben einen guten Ort für sich und ihre Kinder innerhalb unserer Gemeinden finden.
Die Autorin ist Rabbinerin der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.