Das rechtsextremistische Magazin »Compact« wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Gegen das vom Bundesinnenministerium erlassene Vereinsverbot seien sowohl eine Klage (AZ: 6 A 4.24) als auch ein Eilantrag (AZ: 6 VR 1.24) der Compact Magazin GmbH eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin vergangene Woche verboten. Die Publikation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, teilte das Ministerium zur Begründung mit. Faeser bezeichnete »Compact« als »zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene«. Es hetze »auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie«.
Auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH wurde verboten. Rechtsgrundlagen der Entscheidung sind das Vereinsgesetz und Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Auch Unternehmen »können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden«, teilte das Ministerium mit.
Die Compact-Magazin GmbH wird laut Innenministerium von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Der Verlag habe enge Verbindungen zur rechtsextremistischen »Identitären Bewegung« (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. epd