Zum ersten Mal wollte die Jüdische Hochschulgruppe an der Charité eine Chanukkia aufstellen lassen. Doch die Berliner Universitäts-Klinik lehnte einen entsprechenden Antrag ab.
Den Leuchter aufstellen zu lassen, würde gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, heißt es in einer Begründung der Charité, die der Publizist und frühere Vizepräsident der Jüdischen Studierenendenunion Deutschlands Ruben Gerczikow auf X veröffentlicht hat.
Das Neutralitätsgebot setze »klare Grenzen, religiöse Symbole oder Praktiken in unseren öffentlichen Räumen zu verwenden oder zu privilegieren«, schreibt die Klinik. Im nächsten Absatz werden diese »klaren Grenzen« aufgeweicht.
Denn ein Weihnachtsbaum - auch Christbaum genannt - darf weiterhin auf dem Gelände der Charité stehen. »Es ist wichtig zu betonen, dass der Weihnachtsbaum als Ausnahme betrachtet wird«, heißt es in dem Schreiben. »Dies geschieht nicht, um eine bestimmte Religion zu bevorzugen, sondern weil der Weihnachtsbaum als Symbol für die weihnachtliche Friedensbotschaft über die Grenzen der Religionen hinweg eine lange Tradition hat und in der Gesellschaft weit verbreitet ist.«
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, nannte die Entscheidung der Uni-Leitung in einem Tweet auf X »verfassungswidrig und diskriminierend«. ja