Die CDU-Spitze in Berlin treibt das Verfahren für einen Parteiausschluss des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen trotz einer gegenteiligen Entscheidung eines Kreisparteigerichts in Thüringen voran. Der Bundesvorstand werde gegen die Entscheidung des Kreisparteigerichts Beschwerde einlegen, kündigte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Montag nach einem entsprechenden Beschluss des Gremiums in Berlin an. Nun ist als nächste Instanz das Landesparteigericht in Thüringen am Zug.
»Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass Herr Dr. Maaßen durch sein Verhalten der Partei schweren Schaden zufügt und dies in eklatanter Weise fortsetzt«, begründete Linnemann die Entscheidung.
Thüringens CDU-Generalsekretär Christian Herrgott sagte auf Anfrage in Erfurt: »Wir respektieren die Entscheidung des Bundesvorstandes.« Wenn die Beschwerde vorliege, werde das Landesschiedsgericht der CDU zusammentreten. »Es gibt noch keinen Zeitplan.« Herrgott geht davon aus, dass das Verfahren einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen wird.
Das in erster Instanz zuständige Kreisparteigericht hatte im Juli den Ausschluss Maaßens aus der Partei abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, dass dieser seine Mitgliederrechte wiederbekommt. Das Gericht sprach gegen Maaßen einen »Verweis« wegen eines Gastbeitrags im Magazin »Die Weltwoche« aus. Es warf ihm die Zuordnung eines »linken Flügels der CDU« zu einer »Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien« vor.
Das langjährige CDU-Mitglied Maaßen ist Chef der als besonders konservativ geltenden Werte-Union, die aber keine Organisation der Partei ist. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte er in einem Südthüringer Wahlkreis kandidiert, scheiterte aber.
Maaßen war wegen mehrerer heftigst umstrittener Äußerungen auch in der eigenen Partei stark in die Kritik geraten - etwa wegen der Behauptung in einem Tweet, Stoßrichtung der »treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum« sei ein »eliminatorischer Rassismus gegen Weiße«.