Brandenburgs Landtag hat sich für ein bundesweit einheitliches Verbot von Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen ausgesprochen. Die Flaggen aus der Zeit von 1867 bis 1935 würden seit Jahren als rechtsextreme Symbole genutzt, heißt es in einem Landtagsbeschluss vom Mittwoch.
In Brandenburg sei zwar bereits seit 2002 per Erlass geregelt, dass Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden dürfen und sichergestellt werden sollen. Wünschenswert wäre jedoch eine bundeseinheitliche Verfahrensweise.
landtagsbeschluss Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte, wichtig sei eine rechtssichere Regelung. Die Flaggen würden zur Diffamierung der Demokratie genutzt. Er werde sich für bundesweit einheitliche Regelung beim Umgang mit den Flaggen einsetzen und hätte dies auch ohne den Landtagsbeschluss getan.
Der Landtag in Potsdam forderte die Landesregierung auf, sich bei der Bundesinnenministerkonferenz im Dezember für ein solches einheitliches Verbot einzusetzen. Den Antrag hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Oppositionsfraktionen von Linken und Freien Wählern gemeinsam eingebracht.
SACHSEN Die Linksfraktion im sächsischen Landtag forderte unterdessen ein Verbot der Reichskriegsflaggen auch in Sachsen. »Diese Flaggen gelten heute als Symbole extrem rechter Einstellungen sowie der offenen Ablehnung der Demokratie und eines friedlichen Zusammenlebens«, begründete die Partei am Sonntag in Dresden. Einen entsprechenden Antrag für ein Flaggenverbot habe die Fraktion der Linkspartei in den Landtag eingebracht. epd