Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) darüber, ob der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Fördergelder zustehen. Bisher bekommen nur die anderen sechs parteinahen Stiftungen sogenannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt - in diesem Jahr insgesamt 148 Millionen Euro. Die AfD sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Bedingungen der Förderung sind nicht gesetzlich geregelt. Nach einem Karlsruher Urteil von 1986 muss aber sichergestellt sein, dass »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt« werden. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit wird in der Praxis daran festgemacht, dass eine Partei zweimal in Folge im Bundestag vertreten ist. Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die Erasmus-Stiftung bekommt aber nach wie vor kein Geld. Im Haushaltsgesetz für 2022 steht ein neuer Passus, wonach keine Globalzuschüsse gewährt werden dürfen, »wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen«.
Die Verhandlung dürfte bis in den Abend dauern. Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvE 3/19). dpa