In seiner traditionellen Gedenkstunde für die Opfer des
Nationalsozialismus stellt der Bundestag in diesem Jahr die wegen
ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Menschen in den Mittelpunkt.
Vor dem Parlament wird die 1942 geborene Jüdin und Holocaust-Überlebende Rozette Kats sprechen, wie der Bundestag am Freitag mitteilte. Während ihre Eltern in Auschwitz ermordet wurden, überlebte sie den Angaben zufolge bei einem Ehepaar in Amsterdam, das das Mädchen als eigenes Kind ausgab.
Zudem sollen in der Gedenkstunde am 27. Januar Texte über Menschen
verlesen werden, die wegen ihrer sexuellen Orientierung von den Nazis
verfolgt wurden. Dazu zählt Karl Gorath (1912-2003), der unter dem
NS-Regime nach dem damals geltenden Paragrafen 175, der homosexuelle
Handlungen verbot, mehrfach verurteilt, im Zuchthaus gefangen
gehalten und später ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert
wurde. Er überlebte den Holocaust, wurde aber bereits 1946 wieder
nach dem Paragrafen 175 verurteilt - nach Angaben des Bundestags vom
gleichen Richter, der ihn bereits 1938 verurteilt hatte.
In der Bundesrepublik stand der umstrittene Paragraf noch bis 1994
im Strafgesetzbuch. 2017 hob der Bundestag alle danach ergangenen
Urteile zur Zeit der Bundesrepublik auf. Die Unrechtsurteile aus der
NS-Zeit wurden bereits früher aufgehoben.
Eine weitere Person, an die der Bundestag im Januar erinnern will,
ist Mary Pünjer (1904-1942), eine Jüdin, die 1940 unter dem Vorwand
der »Asozialität« als »Lesbierin« verhaftet worden sei. Sie wurde im
Konzentrationslager Ravensbrück interniert und 1942 in Bernburg
ermordet.
Im Jahr 1996 hatte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den
Tag der Befreiung des NS-Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee (27. Januar 1945) als Gedenktag proklamiert. Seitdem
erinnert das Parlament rund um diesen Tag mit einer eigenen
Veranstaltung an die Opfer der Verfolgung und Ermordung durch die
Nationalsozialisten. epd