Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Dienstag die Rückwirkung von Leistungen bei Ghettorenten bis zum Jahr 1997 abgelehnt. Betroffen von dieser Entscheidung sind mehr als 20.000 noch lebende jüdische NS-Opfer. Nach dem Ghetto-Rentengesetz können Opfer des Nationalsozialismus zwar Rentenansprüche ab Juli 1997 rückwirkend beantragen. Unklar aber war, ob dies auch für jüdische NS-Opfer gilt, deren Antrag auf Ghettorente bereits von der Rentenversicherung abgelehnt worden ist.
In den am Dienstag entschiedenen Fällen hatten zwei inzwischen in Israel lebende Frauen gegen die Deutsche Rentenversicherung geklagt, weil ihnen Rente vorenthalten worden war. Nach der Entscheidung kündigte deren Berliner Rechtsanwältin Simona Reppenhagen Medienberichten zufolge eine Verfassungsbeschwerde an.
Gerechtigkeit »Wir appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, für eine politische Lösung Sorge zu tragen«, sagte Greg Schneider, Executive Vice President der Claims Conference, nach der Urteilsverkündung. »Es ist die letzte Möglichkeit, den hochbetagten Überlebenden ein Mindestmaß an Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Die rückwirkende Leistung würde für sie ein Stück weit Sicherheit und Anerkennung bedeuten, deren sie während der Verfolgung beraubt wurden.«
Noch am Vorabend des Internationalen Holocaust-Gedenktages am 27. Januar habe der Deutsche Bundestag über die Rückwirkung der Rentenansprüche für Arbeit in einem Ghetto bis zum Jahr 1997 diskutiert. Dabei hätten Vertreter aller Parteien bekundet, dass eine rasche Lösung zugunsten der hochbetagten Holocaust-Überlebenden gefunden werden müsse, heißt es in einer Mitteilung der Claims Conference.
Darauf verweist auch der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte. »Wir erwarten, dass dieser Ankündigung angesichts der Entscheidung des Bundessozialgerichtes nun auch Taten folgen«, sagte Jost Rebentisch vom Kölner Bundesverband der Jüdischen Allgemeinen. »Die Bundesregierung sollte den Willen des Gesetzgebers verdeutlichen und eine entsprechende Anweisung an die Rententräger aussenden.« ja