Trotz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs, wonach die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen in Deutschland verwickelt sein könnte, bleibt die Bundesregierung vorerst bei ihrer abwartenden Haltung, was eine mögliche Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung angeht.
Aus dem Auswärtigen Amt war zu hören, dass eine EU-weite Listung der Garde zwar politisch wünschenswert sei, aber auf einer sicheren rechtlichen Basis stehen müsse. »Der Juristische Dienst des Rates (der EU) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar festgestellt, dass keine geeigneten Ermittlungen oder Urteile gegen die IRGC aus einem EU-Staat vorliegen und dass auch die bestehenden Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können. Wir prüfen den gestern veröffentlichten Beschluss des BGH vom 16. Mai darauf hin, ob sich daraus Anknüpfungspunkte für eine Neubewertung ergeben. Hierzu stehen wir mit Brüssel in Kontakt«, so das Auswärtige Amt auf Anfrage dieser Zeitung.
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Personen wegen mutmaßlicher Bildung (und Mitgliedschaft in) einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Straftaten. Demnach sollen sich mindestens vier Personen zusammengeschlossen haben, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen zu verüben. Der mutmaßliche Drahtzieher der Aktionen, ein Deutsch-Iraner namens Ramin Y., stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte sich aber im September 2021 in den Iran abgesetzt. Laut Gerichtsbeschluss soll er von dort Anschläge auf jüdische Stätten in Essen, Bochum und Dortmund im November 2022 angestiftet haben.
Eine von den Beschuldigten eingereichte Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof nun. Das Gericht erwähnte in seinem Beschluss auch, dass die Ermittler vermuten, die Quds-Truppe der Revolutionsgarde, welche direkt dem Obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, unterstellt ist, sei in die Anschlagspläne involviert.
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte, Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen seien »vollkommen inakzeptabel, hierfür kann und darf es in Deutschland null Toleranz geben«. Man verfolge die laufenden, unabhängigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe »mit größter Aufmerksamkeit” und werde «entschieden und hart reagieren«, falls sich der Verdacht gegen den Iran erhärten sollte. »Dies haben wir gegenüber Iran unmissverständlich zum Ausdruck gebracht«, sagte die Sprecherin.
EU-LISTUNG Die Einschätzung, dass es für die Aufnahme der IRGC in die Liste der EU-weit verbotenen Terrororganisation bislang keine rechtliche Handhabe gebe, ist umstritten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen schrieb auf Twitter, mit den Karlsruher Ermittlungen und dem Beschluss des BGH sei die Argumentation von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) »ad absurdum« geführt worden. Baerbock müsse jetzt klar und deutlich sagen, was sie wolle, so Röttgen auf Twitter.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf Anfrage nicht zur juristischen Relevanz der Karlsruher Ermittlungen äußern. Eine Sprecherin seines Hauses verwies auf das Auswärtige Amt. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern lag zunächst nicht vor.
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