Iran

Bundesregierung zu Terrorplan: »Werden hart reagieren«

Zögerte bislang, was die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarde in die EU-Terrorliste angeht: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock Foto: IMAGO/photothek

Trotz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs, wonach die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen in Deutschland verwickelt sein könnte, bleibt die Bundesregierung vorerst bei ihrer abwartenden Haltung, was eine mögliche Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung angeht.

Aus dem Auswärtigen Amt war zu hören, dass eine EU-weite Listung der Garde zwar politisch wünschenswert sei, aber auf einer sicheren rechtlichen Basis stehen müsse. »Der Juristische Dienst des Rates (der EU) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar festgestellt, dass keine geeigneten Ermittlungen oder Urteile gegen die IRGC aus einem EU-Staat vorliegen und dass auch die bestehenden Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können. Wir prüfen den gestern veröffentlichten Beschluss des BGH vom 16. Mai darauf hin, ob sich daraus Anknüpfungspunkte für eine Neubewertung ergeben. Hierzu stehen wir mit Brüssel in Kontakt«, so das Auswärtige Amt auf Anfrage dieser Zeitung.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Personen wegen mutmaßlicher Bildung (und Mitgliedschaft in) einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Straftaten. Demnach sollen sich mindestens vier Personen zusammengeschlossen haben, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen zu verüben. Der mutmaßliche Drahtzieher der Aktionen, ein Deutsch-Iraner namens Ramin Y., stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte sich aber im September 2021 in den Iran abgesetzt. Laut Gerichtsbeschluss soll er von dort Anschläge auf jüdische Stätten in Essen, Bochum und Dortmund im November 2022 angestiftet haben.

Eine von den Beschuldigten eingereichte Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof nun. Das Gericht erwähnte in seinem Beschluss auch, dass die Ermittler vermuten, die Quds-Truppe der Revolutionsgarde, welche direkt dem Obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, unterstellt ist, sei in die Anschlagspläne involviert.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte, Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen seien »vollkommen inakzeptabel, hierfür kann und darf es in Deutschland null Toleranz geben«. Man verfolge die laufenden, unabhängigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe »mit größter Aufmerksamkeit” und werde «entschieden und hart reagieren«, falls sich der Verdacht gegen den Iran erhärten sollte. »Dies haben wir gegenüber Iran unmissverständlich zum Ausdruck gebracht«, sagte die Sprecherin.

EU-LISTUNG Die Einschätzung, dass es für die Aufnahme der IRGC in die Liste der EU-weit verbotenen Terrororganisation bislang keine rechtliche Handhabe gebe, ist umstritten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen schrieb auf Twitter, mit den Karlsruher Ermittlungen und dem Beschluss des BGH sei die Argumentation von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) »ad absurdum« geführt worden. Baerbock müsse jetzt klar und deutlich sagen, was sie wolle, so Röttgen auf Twitter.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf Anfrage nicht zur juristischen Relevanz der Karlsruher Ermittlungen äußern. Eine Sprecherin seines Hauses verwies auf das Auswärtige Amt. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern lag zunächst nicht vor.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Print-Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen kommende Woche.

Meinung

Wenn deutsche Ex-Diplomaten alle antiisraelischen Register ziehen

Deutschland darf nicht länger schweigen? Eine Erwiderung von Daniel Neumann auf den vielsagenden »FAZ«-Gastbeitrag ehemaliger Botschafter

von Daniel Neumann  18.04.2025

Einspruch

Niemals vergessen!

Eva Umlauf will nicht hinnehmen, dass immer mehr Deutsche einen Schlussstrich unter die NS-Zeit ziehen möchten

von Eva Umlauf  18.04.2025

Meinung

Der verklärte Blick der Deutschen auf Israel

Hierzulande blenden viele Israels Vielfalt und seine Probleme gezielt aus. Das zeigt nicht zuletzt die Kontroverse um die Rede Omri Boehms in Buchenwald

von Zeev Avrahami  18.04.2025

Kommentar

Bis zuletzt wollte Mustafa A. aus Lahav Shapira einen Täter machen

Dem Täter tue es leid, dass sein Angriff »instrumentalisiert wird, um jüdischen Bürgern Angst einzuflößen«. Ein unverfrorener Satz

von Nils Kottmann  17.04.2025

Berlin

Drei Jahre Haft für Mustafa A.

Der Prozess gegen den Angreifer von Lahav Shapira ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Tiergarten ging von einem antisemitischen Motiv aus und sprach den Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig

 17.04.2025

Berlin

100 Strafverfahren nach Besetzung der Humboldt-Universität

Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Volksverhetzung. Während der Besetzung sollen Aktivisten mutmaßlich Urin aus einem Fenster geschüttet haben

 17.04.2025

Analyse

Kleinster gemeinsamer Nenner

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht kaum Konkretes über Israel und den Kampf gegen Antisemitismus

von Michael Thaidigsmann  17.04.2025

Berlin

Weitere Zeugenvernehmungen im Prozess gegen Angreifer auf Lahav Shapira

Der Prozess gegen Mustafa A. am Amtsgericht Tiergarten geht weiter. Noch ist unklar, ob am heutigen Donnerstag das Urteil bereits gefällt wird

 17.04.2025

Sebnitz

»Keine Hakennasen«: Jobanzeige eines Dachdeckers sorgt für Empörung

Die Stadtverwaltung der sächsischen Kreisstadt hat gegen den Urheber einer Anzeige im Amtsblatt Strafantrag gestellt

 17.04.2025 Aktualisiert