Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. Damit sollen »gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung« geschaffen werden, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Das Bundesinnenministerium hatte 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, wodurch staatsangehörigkeitsrechtlich benachteiligte Nachfahren NS-Verfolgter, die nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
Berücksichtigt wurden demnach auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 »in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge«.
Diese Erlassregelungen sollten nun »in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet« werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Vorlage. Ziel sei es auch, »den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben. kna