Die Bundesregierung will laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den umstrittenen Begriff »Rasse« rasch aus dem Grundgesetz streichen lassen.
»Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt«, sagte die Politikerin der »Augsburger Allgemeinen« (Montag). »Deshalb haben wir uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu überarbeiten«, betonte sie. Der Begriff solle durch eine neue Formulierung zum Schutz vor Rassismus ersetzt werden.
nazi-Rassenideologie »Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden darf«, zitierte Lambrecht aus Artikel 3, Absatz 3. »Als unsere Verfassung 1949 geschrieben wurde, nahm man den Begriff auf, um sich klar von der Nazi-Rassenideologie zu distanzieren«, erklärte die Ministerin.
Die Verwendung des Begriffs könne heute zu Missverständnissen führen und werde deshalb zu Recht kritisiert.
Die Verwendung des Begriffs könne aber heute zu Missverständnissen führen und werde deshalb zu Recht kritisiert. »Wo von verschiedenen Rassen die Rede ist, leben heute vor allem Vorurteile und rassistische Hetze auf«, sagte Lambrecht.
Der Begriff dürfe jedoch nicht ersatzlos aus der Verfassung entfernt werden. »Das Grundgesetz muss vor Rassismus schützen, ohne dabei von ›Rasse‹ zu sprechen«, betonte Lambrecht. »Wichtig ist, dass dabei der gleiche Schutz wie bisher gewährleistet ist und die Betroffenen dies nicht als Verschlechterung empfinden«, fügte sie hinzu. »Ich setze mich weiter für eine möglichst baldige Änderung ein«, erklärte die Ministerin die zusammen mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einen entsprechenden Entwurf erarbeiten soll.
Bundesrat Hamburg und Thüringen wollen kommende Woche einen Entwurf für eine Änderung in den Bundesrat einbringen. Nach dem Hamburger Vorschlag soll das Wort »Rasse« durch »rassistisch« an anderer Stelle ersetzt werden.
In dem Entwurf heißt es: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.«
Aktuell heißt es im Grundgesetz: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« epd