Die Bundesregierung prüft, gegen die schiitische Hisbollah ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz zu erlassen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Kreisen des Auswärtigen Amts in Berlin.
Den Angaben zufolge gibt es innerhalb der Bundesregierung seit geraumer Zeit Gespräche zu möglichen weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Organisation aus dem Libanon. »Dabei wurden verschiedene Optionen besprochen, unter anderem ein nationales Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz«, hieß es. Zuvor hatte der »Spiegel« darüber berichtet.
eu-staaten Die USA fordern von Deutschland ein Verbot der Hisbollah. AfD und FDP pochen ebenfalls auf ein Verbot der Bewegung. Hierzulande ist – wie in den meisten anderen EU-Staaten – nur der militärische Arm der Hisbollah verboten, der politische Arm dagegen erlaubt. Die EU hatte den militärischen Teil 2013 auf die Terrorliste gesetzt. Großbritannien stufte die Organisation im März aber in ihrer Gesamtheit als terroristisch ein und folgte damit unter anderem den Niederlanden, den USA und Kanada.
Ein Sprecher des für das Verbot extremistischer Gruppierungen zuständigen Bundesinnenministeriums erklärte am Donnerstag, einen Beschluss, die Bewegung zu verbieten, gebe es nicht.
WJC-Präsident Ronald Lauder erklärte, ein Verbot der Hisbollah in ihrer Gesamtheit wäre längst überfällig.
Im Auswärtigen Amt war dagegen von einem Betätigungsverbot die Rede, was eine weniger scharfe Maßnahme wäre. In Paragraf 14 des Vereinsgesetzes heißt es: »Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann.«
World Jewish Congress Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder, erklärte, ein Verbot der Hisbollah in ihrer Gesamtheit wäre längst überfällig. »Die Hisbollah ist eine der schlimmsten Terrororganisationen weltweit. Sie nutzt Deutschland nicht nur als Rückzugsraum und um Geld zu sammeln, sondern traut sich mittlerweile auch mit ihren Anhängern in die Öffentlichkeit, zum Beispiel bei Demonstrationen in Berlin.«
Als verlängerter Arm des iranischen Regimes sei die Hisbollah eine unmittelbare Gefahr für Juden in Deutschland, aber auch für die Sicherheit allgemein.
Weiter wurde am Donnerstag bekannt, dass das Bundesjustizministerium die Strafverfolgung von Hisbollah-Anhängern in Deutschland erleichtert hat. Das Ministerium erteilte dem Generalbundesanwalt bereits im September eine entsprechende Generalvollmacht, wie ebenfalls der »Spiegel« berichtete. Das entspricht auch dpa-Informationen. Grundlage ist Paragraf 129 des Strafgesetzbuches. Dadurch muss die Bundesanwaltschaft nicht mehr einzeln bei jedem Verdachtsfall die Erlaubnis der Justizministerin einholen, sondern kann von sich aus aktiv werden. dpa