Die Bundesregierung hat am Mittwoch die »Arbeitsdefinition von Antisemitismus« der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen. Das Kabinett folgte mit seiner Entschließung einer Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus.
Damit solle die Bedeutung des Kampfes gegen Antisemitismus unterstrichen werden. »Wir Deutsche sind besonders wachsam, wenn Antisemitismus in unserem Land um sich zu greifen droht«, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach der Sitzung des Kabinetts in Berlin. Das gebiete die Geschichte, »die uns für immer auf die schrecklichste Art bewusst gemacht hat, zu welchen Grausamkeiten der Antisemitismus führen kann«. Der Kampf gegen Antisemitismus gehöre zur Staatsräson, sagte er.
Zentralrat Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt den Beschluss der Bundesregierung. Zentralratspräsident Josef Schuster sagte dazu: »Die Bundesregierung hat ein klares Zeichen gesetzt, dass Antisemitismus in Deutschland weder geduldet noch toleriert wird.« Antisemitismus im Gewand vermeintlicher Israelkritik gelte es ebenso zu bekämpfen wie die alten Vorurteile gegenüber Juden.
»Daher begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus gefolgt ist und die Definition in Bezug auf Israel erweitert hat.« Nun seien sämtliche staatlichen Stellen am Zuge, die Definition wirksam anzuwenden, so Schuster weiter. »Es ist wünschenswert, dass auch der neu gewählte Bundestag sich mit einem Beschluss die Antisemitismus-Definition zu eigen macht.«
Wenn die international vereinbarte Definition von Antisemitismus künftig in den Schulen, in der Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Justiz berücksichtigt werde, sei damit ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Antisemitismus getan. Auch die Polizei erhalte mit der Antisemitismus-Definition ein Werkzeug an die Hand, mit dem antisemitische Straftaten auch als solche effektiv eingestuft werden können.
Institution Die IHRA ist eine internationale Institution mit 31 Mitgliedsstaaten, sie hatte sich im Mai des vergangenen Jahres über eine Definition verständigt. Sie lautet: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.«
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck begrüßte die Entschließung des Kabinetts: »Dies ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Antisemitismus. Jetzt müssen die nächsten Schritte, Bund-Länder-Kommission und ein Antisemitismusbeauftragter nach Vorbild der EU-Kommission, folgen.« ja/epd