Wer öffentlich die Flagge der Europäischen Union oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung am Freitag verabschiedet. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur demjenigen, der die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der EU galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
INITATIVE Die Gesetzesänderung geht auf eine von Sachsen angestoßene Initiative des Bundesrates zurück. Auslöser war die Zerstörung von EU-Flaggen bei rechten Protestkundgebungen.
Dass neben der EU-Flagge nun auch Flaggen anderer Staaten ausdrücklich geschützt werden, hatte der Bundestag dem ursprünglichen Entwurf hinzugefügt.
ISRAEL Anlass für diese Ausweitung waren Vorfälle im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstört hatten. Kritik an dem Vorstoß kam vor allem von der AfD. Sie stellte die Europäischen Union in der Debatte im Bundestag als ein Bürokratiemonster dar, das die Macht der nationalen Parlamente beschneidet.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte den Beschluss des Bundestages von Mitte Mai, der auch das Verbrennen der israelischen Flagge unter Strafe stellt, begrüßt: »Die unerträglichen Bilder von 2017, als vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden, haben sich tief in mein Gedächtnis eingebrannt. Diese aggressiven Akte sind nicht nur Ausdruck einer tiefen Feindschaft gegenüber dem jüdischen Staat, sie stellen auch das Existenzrecht Israels infrage.« dpa/ja