Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein zweites Mal mit einem NPD-Verbot beschäftigen. Der Bundesrat beschloss am Freitag erwartungsgemäß mit großer Mehrheit, einen entsprechenden Antrag an das höchste deutsche Gericht zu stellen. Einzig Hessen stimmte dem Antrag nicht zu. In der vergangenen Woche hatten die Innenminister der Länder und danach auch die Regierungschefs beschlossen, ein neues Verbotsverfahren einleiten zu wollen.
Vor der Länderkammer bekräftigten mehrere Ministerpräsidenten diesen Wunsch. »Wir sind überzeugt: Die NPD ist verfassungswidrig«, sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Die Länder seien sicher, dies vor dem Bundesverfassungsgericht auch beweisen zu können.
Demokratie Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, bei der Frage eines NPD-Verbots gehe es um den »Zusammenhalt der Demokraten«. Die Ministerpräsidenten betonten aber auch, dass ein Verbot der Partei im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht ausreiche.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) gab dagegen zu bedenken, dass nicht sicher sei, ob ein vom Bundesverfassungsgericht erlassenes Verbot auch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hätte. Das Land enthielt sich bei der Abstimmung im Bundesrat über den Verbotsantrag.
Eine Partei kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht verbieten. Antragsberechtigt sind neben Bundesrat auch Bundestag und Bundesregierung. Ob sich Parlament und Regierung einem Antrag anschließen, ist noch offen.
Beim 2003 gescheiterten Verfahren gegen die NPD zogen alle drei Verfassungsorgane vor Gericht. Das Verfahren war damals gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in Führungsetagen der Partei aktiv waren. epd