Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Rechtsverordnung zur Anerkennung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) mit Sitz in Berlin als internationale Institution im Sinne des Gaststaatgesetzes beschlossen. Dabei handelt es sich um den ersten Anwendungsfall des im Oktober 2019 verabschiedeten Gesetzes, wie das Auswärtige Amt erläuterte.
Der neue Status gewähre der IHRA Immunitäten und andere Privilegien wie Steuererleichterungen. Die entsprechende Rechtsverordnung solle nach Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich Ende März in Kraft treten.
Die IHRA ist eine 1998 gegründete zwischenstaatliche Einrichtung, die Regierungen und Experten zusammenbringt mit dem Ziel, die Aufklärung, Forschung und das Erinnern im Bereich des Holocaust weltweit zu fördern und voranzutreiben, sowie die Verpflichtungen aus der Erklärung des Stockholmer Internationalen Forums zum Holocaust zu wahren.
Die Einrichtung hat 34 Mitgliedsländer, ein Partnerland und sieben Beobachterstaaten. Die einjährige IHRA-Präsidentschaft von Deutschland endet im März. Dann wird sie an Griechenland abgegeben.
Nach den Worten von Außenminister Heiko Maas (SPD) setzt sich Deutschland mit der Anerkennung dafür ein, dass die IHRA »auf Augenhöhe mit anderen internationalen Organisationen wahrgenommen wird«. Dies sei auch ein Zeichen für die internationale Zusammenarbeit, »die wir - sowohl bei der Erinnerung an die Schrecken der Vergangenheit als auch für die Gestaltung unserer Zukunft - unbedingt brauchen«.
Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung »können wir der zunehmenden Geschichtsverfälschung und Diskriminierung etwas entgegen setzen und offene und tolerante Demokratien weltweit stärken«, so Maas. kna