Die Verurteilung von vier Neonazis zu Geldstrafen wegen des Skandierens der Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« in Dortmund 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen der vier Angeklagten.
Das Landgericht Dortmund hatte die Männer im Mai 2022 der Volksverhetzung für schuldig befunden. Sie hatten an einem Aufmarsch im Dortmunder Stadtteil Marten teilgenommen. Nachdem ein Mann auf dem Flachdach eines Hauses eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot und einen brennenden Bengalo hochhielt, stoppte der Demonstrationszug, und einige der rund 70 Teilnehmer, darunter die Angeklagten, riefen mehrmals »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!«.
Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den Sinn auszudrücken, dass ein Deutschland liebender Mensch den hierzulande lebenden Juden feindlich gegenüber eingestellt sein müsse. Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen, so das Gericht, ihre Parole sei einschüchternd gewesen. Ursprünglich waren zehn Teilnehmer der Demonstration angeklagt gewesen, fünf wurden aber freigesprochen.
REVISION Vier der Verurteilten waren vor den Bundesgerichtshof gezogen und hatten die strafrechtliche Bewertung des Landgerichts angegriffen. Die skandierte Parole falle vor dem Hintergrund der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Doch das sahen die obersten Richter anders. »Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig«, so die Pressemitteilung des BGH. mth