Mit der NS-Vergangenheit früherer Richter und ihrem Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beschäftigt sich ein Forschungsprojekt, das Anfang 2022 beginnt. Wissenschaftler aus München und Berlin seien damit beauftragt worden, teilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt mit.
»Die Geschichte des Bundesarbeitsgerichts seit der Errichtung im Jahr 1954 ist mit Blick auf mögliche personelle und inhaltliche Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus bisher nicht umfassend erforscht.« Die NS-Vergangenheit von Richtern des höchsten deutschen Arbeitsgericht hatte immer wieder für Diskussionen gesorgt.
projekt Für das zeit- und rechtshistorische Forschungsprojekt mit dem Titel »Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954« sei jetzt eine Vereinbarung geschlossen worden, heißt es in der Mitteilung. Geleitet werde es von Professor Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, sowie den Professoren Christian Walter und Martin Franzen von der Universität München.
Das Bundesarbeitsgericht stellt nach eigenen Angaben mit Unterstützung des Bundesarbeitsministeriums umfangreiche Mittel für die interdisziplinären Forschungsarbeit zur Verfügung. Zunächst solle es eine einjährige Pilotphase zu Ermittlung der Quellenlage geben. Zwei Einzelstudien würden folgen. Eine beschäftige sich mit den Lebensläufen der Richterinnen und Richter einschließlich der ehrenamtlichen Richter nach dem Start des Bundesgerichts.
Zudem soll eine juristische Studie der Frage nachgehen, inwieweit sich in der frühen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kontinuitäten zur Zeit des Nationalsozialismus feststellen lassen. Das Forschungsprojekt ist für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angelegt. dpa