Religiöse Veranstaltungen sollen aufgrund der Corona-Pandemie verboten werden. Das geht aus den Leitlinien hervor, die die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am Montag für ein einheitliches Vorgehen vereinbart haben. Darin heißt es unter anderem, dass »Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften« zu verbieten sind.
LEITLINIEN Laut den von Bund und Ländern vereinbarten Leitlinien sollen auch Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitveranstaltungen verboten werden genauso wie Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen oder anderen Bildungseinrichtungen. Die normalen Schulen sind in den meisten Bundesländern bereits geschlossen oder werden es in den nächsten Tagen.
Die Leitlinien unterstreichen zudem, welche Läden nicht geschlossen werden sollen, darunter der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Frisöre, Reinigungen, Baumärkte und weitere. Für diese Bereiche sollen auf Empfehlung von Bund und Ländern sogar »Sonntagsverkaufsverbote bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden«. Bars, Kneipen, Kultureinrichtungen, Prostitutionsstätten und Sporteinrichtungen sollen dagegen schließen. epd