Mit Blick auf die geplante Kindergrundsicherung hat ein zivilgesellschaftliches Bündnis Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren. »Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt«, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Die Höhe der Kindergrundsicherung hängt von dem kindlichen Existenzminimum ab. Damit ist gemeint, wie viel ein Kind zum Leben braucht. Also beispielsweise für Nahrung oder Kleidung, aber auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses Existenzminimum soll laut Koalitionsvertrag neu definiert werden. Verantwortlich ist dafür Arbeitsminister Heil.
»Nicht hinnehmbar« Nach Ansicht der Verbände sind jedoch kaum »Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des »Was und wieviel braucht ein Kind« auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.«
Das Bündnis besteht unter anderem aus Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen, Gewerkschaften und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.
Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales sozialpolitisches Vorhaben der Ampel-Koalition. Sie soll Leistungen für Kinder wie unter anderem das Kindergeld, den Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und den Kinderzuschlag bündeln und Kinderarmut besser bekämpfen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat bisher Kosten von zwölf Milliarden Euro veranschlagt, dafür sieht Finanzminister Christian Lindner (FDP) kaum Spielraum im Haushalt. dpa