Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning ist laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« tot. Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning sei bereits am Freitag im Alter von 96 Jahren gestorben, berichtete das Magazin am Montagabend.
Die Staatsanwaltschaft Hannover habe ein entsprechendes Schreiben von Grönings Anwalt erhalten, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch Grönings Anwalt bestätigte dem epd, die Staatsanwaltschaft entsprechend informiert zu haben.
Verurteilung Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte ein Gnadengesuch an die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gestellt, über das die Ministerin bis Ende dieser Woche entscheiden wollte.
Gröning war verurteilt worden, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen die Morde gefördert, hieß es in dem Urteil, das seit September 2016 rechtskräftig ist.
Mitte Januar hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Gnadengesuch Grönings abgelehnt, mit dem er einen Haftantritt abwenden wollte. Davor hatte das Bundesverfassungsgericht nach Grönings Beschwerde einen Haftaufschub abgelehnt.
auschwitz-komitee Nach dem Tod von Oskar Gröning haben Auschwitz-Überlebende den Stellenwert des rechtskräftigen Urteils gegen den früheren SS-Mann betont. »Der Tod Oskar Grönings führt den Auschwitz-Überlebenden noch einmal die Bedeutung des Lüneburger Auschwitz-Prozesses vor Augen, vor allem aber die Tatsache, dass das in Lüneburg gesprochene Urteil vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich anerkannt wurde, bleibt für sie eine große Genugtuung«, sagte Christoph Heubner von Internationalen Auschwitz Komitee am Dienstag.
Heubner sagte, das Urteil gegen Gröning sei ein später Ausdruck deutscher Suche nach juristischer Gerechtigkeit. Für die Überlebenden sei Gröning einer der ganz wenigen Angehörigen der SS gewesen, der sich auf den Weg gemacht habe, öffentlich die Wahrheit über Auschwitz zu sagen.
»Gerade diese Haltung, die dennoch im Blick auf seine persönliche Verantwortung und seine Entscheidungen halbherzig blieb, macht noch einmal deutlich, dass der übergroße Teil der SS-Täter und Mittäter von Auschwitz weder ein Unrechtsempfinden besessen hat, noch sich je vor einem deutschen Gericht hat verantworten müssen.« epd