Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning muss einem Zeitungsbericht zufolge möglicherweise in Kürze seine vierjährige Haftstrafe antreten. »Der von uns beauftragte Amtsarzt hat ihm jetzt die grundsätzliche Haftfähigkeit bescheinigt«, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker dem Bremer »Weser-Kurier« (Samstag). Voraussetzung sei allerdings, dass der 95-Jährige während der Haft medizinisch und pflegerisch betreut werde.
Als Haftorte kommen der Zeitung zufolge mehrere Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen infrage. Zunächst hätten aber Gröning und sein Verteidiger Hans Holtermann noch die Gelegenheit zu einer Stellungnahme.
bundesgerichtshof Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies Ende November Revisionsanträge der Verteidigung und der Nebenklage ab.
Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Richter leistete er allein durch seine Tätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord. epd