Vergangene Woche sorgte die Meldung für Aufsehen, dass das polnische Institut für Nationales Gedenken eine Liste mit den Namen aller rund 8700 Männer und Frauen veröffentlichen will, die im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Dienst taten. Die Meldung wurde verbreitet, denn das mediale Interesse an NS-Kriegsverbrechern steigt mit deren Alter.
Zum Beispiel der in Lüneburg laufende Prozess gegen Oskar Gröning, der als »Buchhalter von Auschwitz« gilt. Der erfährt eine weit größere mediale Aufmerksamkeit, als durch Grönings Position im KZ gerechtfertigt wäre. In seinem Fall spielt es eine bedeutende Rolle, dass er eingeräumt hat, welche Grausamkeiten er mitzuverantworten hatte – das ist in der Geschichte der Prozesse gegen NS-Täter eine Ausnahme.
justiz Was aber – nicht nur in diesen Tagen – fehlt, ist ein Interesse der Medien an Hintergründen, an Recherche oder an Analyse. Keiner der Berichte, die ich über die polnische Initiative las, stellte die wichtigste Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt werden muss: Welche Rolle spielen Deutschland und die deutsche Justiz dabei?
Nachdem John Demjanjuk, ein früherer KZ-Wachmann in Sobibor, 2011 in München wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen verurteilt worden war, teilte die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen« in Ludwigsburg mit, dass ihr 50 Personen bekannt sind, die in KZs dienten und gegen die nie Anklage erhoben worden war. Die überwiegende Mehrheit von ihnen lebte noch in Deutschland. In jüngerer Zeit kamen weitere Meldungen über Dutzende von Untersuchungen hinzu, in denen die Zentrale Stelle Strafverfolgung empfahl.
Die Namen, die das polnische Institut veröffentlichen will, sind längst bekannt. Es wäre nicht mehr als eine Kopie der Arbeit, die die Stelle in Ludwigsburg geleistet hat. Wichtig ist aber das, was daraus folgt: die Strafverfolgung.
Der Autor ist Direktor des Simon Wiesenthal Center in Jerusalem.