In Brandenburgs Staatskanzlei soll es künftig einen Antisemitismus-Beauftragten geben. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, die dieser Zeitung schriftlich vorliegt.
Damit will die Landesregierung einen Beschluss des Landtags aus dem Juni 2022 umsetzen: Das Landesparlament hatte damals die Schaffung eines entsprechenden Beauftragten beschlossen und zugleich den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankert.
Der geplante Beauftragte soll dem Landtag künftig alle zwei Jahre einen Bericht zum jüdischen Leben und zum Kampf gegen Antisemitismus im Land vorlegen und ein entsprechendes Handlungskonzept erarbeiten. Zudem soll er etwa an der Förderung freier Träger beteiligt sein, die sich diesem Thema widmen, und das Land auf Bundesebene in entsprechenden Gremien vertreten.
Der amtierende Vorsitzende des Kulturausschusses im Potsdamer Landtag, Erik Stohn (SPD), mahnte am Sonntag eine adäquate Personalausstattung des Beauftragten an. »Das Thema Antisemitismus-Beauftragter darf in Brandenburg kein Feigenblatt sein«, sagte Stohn. Nötig sei ein personeller Unterbau, um Veranstaltungen, Schulungen und Kampagnen organisieren zu können.
Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionschefin Petra Budke. Man sei einen »wichtigen Schritt weitergekommen« ›müsse aber »auf die Ausgestaltung und die Besetzung der Position achten.«
Eine Anbindung des Beauftragten beim Landtag fordert dagegen der Linken-Abgeordnete Andreas Büttner. Wäre der Beauftragte, wie geplant, in der Staatskanzlei angesiedelt, würde ein permanenter Ressourcenkampf drohen. Zudem müsse er auch in den Regionen vor Ort aktiv sein. kna/ja