Die Initiative geht von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus (ADS). »Es ist völlig unverständlich, dass Deutschland als einziges Land einen besseren Schutz vor Diskriminierungen für ganz Europa blockiert«, sagt Christine Lüders, Leiterin der Stelle, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angegliedert ist.
»Gänzlich absurd wird es, wenn man sich vor Augen führt, dass Deutschland genau diesen Schutz bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert hat. Und nun soll für den Rest der EU nicht gelten, was in Deutschland möglich ist?«
Aufruf Die ADS hat einen Aufruf initiiert, der im Internet unter www.gleiches-recht-jetzt.de zu finden ist. Unterschrieben haben ihn etwa 40 Verbände und Einrichtungen, darunter der Allgemeine Behindertenverband, Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Lesben- und Schwulenverband oder der Zentralrat der Sinti und Roma.
Ziel ist es, dass Deutschland endlich als letztes EU-Land der EU-Richtlinie zustimme, wie es die übrigen 27 EU-Länder schon getan hätten. Die Bundesregierung nehme hin, kritisiert Lüders, »dass Menschen mit Behinderungen in vielen Ländern Europas der Zugang zu Geschäftsräumen verwehrt werden kann«. Das gelte etwa auch für Vermieter, die sich weigerten, Wohnungen an Juden oder Muslime zu vergeben.
Religion Erst jüngst hatte die ADS eine Studie zu Diskriminierungsrisiken am Wohnungsmarkt erstellt. Ermittelt wurde beispielsweise, »dass vor allem Testpersonen mit muslimischem und/oder jüdischem Glauben bei Wohnungszusagen benachteiligt wurden«. Von 39 Testpersonen christlichen Glaubens erhielten 23 eine Zusage für die Wohnung, von denen mit jüdischer oder muslimischer Religion waren es nur sieben.
Eine Repräsentativität liegt den Zahlen nicht zugrunde, zumal nicht zwischen Muslimen und Juden unterschieden wurde. Aber die ADS weist darüber hinaus darauf hin, dass viele in Deutschland lebende Juden nicht nur wegen ihrer Religion, sondern auch wegen ihrer Herkunft, etwa aus Russland oder anderen Ländern der früheren Sowjetunion, benachteiligt werden können.
Die Bundesregierung hält sich mit einer Antwort auf die Kritik zurück. Eine Sprecherin des BMFSFJ sagt: »Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung dazu sind noch nicht abgeschlossen.« Daher habe ihr Ministerium bei den Beratungen der EU-Richtlinie in Brüssel bislang keine Stellung dazu genommen.