Der Auschwitz-Überlebende Joshua Kaufman, den das Landgericht Detmold beim Prozess gegen Reinhold Hanning nicht als Zeugen hören wollte, hat sich vor der Urteilsverkündung, die vermutlich am Freitag, 17. Juni, erfolgt, mit einem offenen Brief an die Richter gewandt. Wir dokumentieren seinen Appell:
»Ich werde das Urteil des deutschen Gerichts über diese Person, die im Rollstuhl sitzt, würdigen und respektieren. Aber ich hätte es sehr begrüßt, wenn es meinen Vorschlag berücksichtigt hätte: Ich würde nämlich Reinhold Hanning nicht ins Gefängnis stecken. Für keinen Tag. Und auch sonst würde ich ihn in keiner Weise bestrafen.
todesmärsche Nur einen Wunsch habe ich: Jedes Jahr nehmen Zehntausende Menschen am ›Marsch der Lebenden‹ teil; am Tag des Holocaust-Erinnerns wird den Menschen gedacht, die in Auschwitz ermordet wurden. Hanning sollte dorthin kommen und sich entschuldigen für das, was er in den Gaskammern sah, wo er ja tätig war. Ich will, dass er aufsteht und sagt: ›Ich, Reinhold Hanning, war hier als SS-Mann. Ich habe die Grausamkeiten gesehen, und gegen all die Leugner stehe ich hier, um zu bezeugen, dass das, was hier stattfand, wirklich passiert ist.‹ Vielleicht würde so eine Tat dazu führen, dass andere SS-Leute auch kommen und auch bezeugen – etwa das, was auf den Todesmärschen von Auschwitz nach Dachau passiert ist.
Ich gehörte zu den Menschen, die auf diese Märsche geschickt wurden; ich wurde Zeuge, wie Menschen in diese Züge verladen wurden und wie die ganze Zeit über Menschen in den Viehwaggons starben.
gaskammern Ich, Joshua Kaufman, würde auch nach Auschwitz fliegen, ihm dort zur Seite zu stehen, und ich würde von meinen Erfahrungen berichten – als Überlebender, der die Grausamkeiten gesehen hat und der zu denen gehörte, die die Leichen aus den Gaskammern transportieren mussten.
Ich ehre und respektiere die deutsche Bundesregierung. Ich unterstütze Kanzlerin Angela Merkel, die eindeutig erklärt hat, dass sie nie ein Embargo gegen Israel zulassen wird, und nicht zuletzt weiß ich auch die Anstrengungen der deutschen Regierung zur Wiedergutmachung zu würden. Ich danke Ihnen vielmals.
Nie kann ich vergeben oder vergessen, was die Nazis im Holocaust taten, aber ich weiß, dass das Deutschland von heute anders ist.«
Nachtrag: Hannings Verteidiger plädierten vor dem Urteil auf Freispruch: Ihr Mandant habe »nie getötet, niemanden geschlagen oder misshandelt«, eine individuelle Schuld sei nicht nachgewiesen. ja