Für den Härtefallfonds zur Abmilderung geringer Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge sind bis Ende Juli rund 134.800 Anträge eingegangen. Insgesamt werde nach groben Schätzungen von rund 200.000 Antragsberechtigten für die Stiftung Härtefallfonds ausgegangen, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Donnerstag.
Berechtigte erhalten demnach eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro. Für Menschen, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5000 Euro möglich. Dazu zählen Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Thüringen. Berlin hatte Ende März seine Absicht zum Beitritt zu der Stiftung angekündigt.
anträge Bis Ende Juli entfielen laut Bundesarbeitsministerium knapp 12.200 Anträge auf Fälle von Betroffenen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, etwa 46.500 Fälle auf jüdische Kontingentflüchtlinge und rund 76.100 Fälle auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Die bisherige Auszahlungssumme beträgt laut Ministerium rund 2,4 Millionen Euro.
Pro Gruppe sei im Durchschnitt mit 60.000 bis 70.000 Antragsstellern gerechnet worden, hieß es weiter. Anträge können noch bis 30. September gestellt werden.
Die Stiftung war Ende 2022 auf den Weg gebracht worden, um Ungerechtigkeiten im gesamtdeutschen Rentenrecht abzumildern. Dafür sollten aus dem Bundeshaushalt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. epd