Facebook darf bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland grundsätzlich weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.
Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Netzwerk mit zwei Urteilen vom Donnerstag verpflichtet. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. (Az. III ZR 179/20 u.a.)
Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden »Gemeinschaftsstandards«, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar. In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Facebook muss die Beiträge nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Denn zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in diesem Punkt deshalb für unwirksam. dpa