Frau Ministerin, der Bundestag fordert, dass schnell Rechtssicherheit für religiöse Beschneidung geschaffen werden muss. Was unternimmt die Regierung in dieser Hinsicht?
Für die Situation, vor der wir stehen, hat niemand einen fertigen Plan in der Schublade gehabt. Wir beraten innerhalb der Regierung intensiv darüber, welcher rechtliche Weg am besten und sichersten zum Ziel führt.
Einem Rabbiner in Hof droht ein Ermittlungsverfahren, weil gegen ihn Strafanzeige gestellt wurde: Ist jetzt nicht dringend die Politik gefordert, Beschneidung in Deutschland dauerhaft zu legalisieren?
Wir werden uns nicht mehr Zeit lassen als unbedingt nötig. Allerdings müssen wir nicht nur eine Regelung formulieren, sondern auch die unmittelbaren und mittelbaren Folgen dieser Regelung sehr sauber abschätzen, damit keine unbeabsichtigten rechtlichen oder gesellschaftspolitischen Nebenwirkungen eintreten.
Sie haben als Voraussetzungen für die Beschneidung angemessene Betäubung und ärztliche Mitwirkung genannt. Ist Ihnen bewusst, dass diese Forderung der jüdischen Tradition widerspricht?
Ich erkenne in der jüdischen Religionspraxis durchaus Wege, eine maximale Schmerzfreiheit und ärztliche Standards mit den religiösen Vorschriften in Einklang zu bringen. Eine angemessene Betäubung bei der Beschneidung ist für mich ein sehr wichtiger Punkt.
Vor Kurzem hatten Sie eine Unterredung mit dem Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer. Hat das Ihre Haltung zur Beschneidung verändert?
Diese lange und ausführliche Unterredung hat mich in manchen Detailfragen noch einmal sensibilisiert. Wir waren uns ausgesprochen einig, dass dieses Thema im Interesse der jüdischen und übrigens auch islamischen Gläubigen in Deutschland rasch einer guten und konkreten Lösung zugeführt werden sollte.
Sie haben in dieser Woche auch Israels Oberrabbiner Yona Metzger getroffen. Konnten Sie ihm verdeutlichen, warum ausgerechnet in Deutschland diese jahrtausendealte jüdische Tradition infrage gestellt wird?
Die besondere Verantwortung Deutschlands hat ja schon der Bundestag sehr schnell und eindrucksvoll unterstrichen. Oberrabbiner Metzger und ich haben sehr intensiv über Lösungswege gesprochen. Wir waren uns einig, unsere Kraft lieber auf die Umsetzung des Möglichen zu konzentrieren, anstatt denkbare Unvereinbarkeiten überzubetonen.
Liegt die Zuständigkeit für diese Frage in Ihrem Ressort oder im Bereich des Justizministeriums?
Das hängt davon ab, welche Gesetze wir letzten Endes ändern oder ergänzen. Da es neben Religionsfragen auch um das Kindeswohl geht, haben wir uns jedenfalls klar angesprochen gefühlt.
Mit der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sprach Martin Krauß.