In ihrem Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach den Beratungen mit.
ORDNUNGSAMT Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden. Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang.
Die einzelnen Regelungen legen die Bundesländer in ihren Verordnungen fest. Die Regierungschefs einigten sich am Dienstag auch auf eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Als solche gelten die meist blauen Hygienemasken, auch OP-Masken genannt, sowie die als besonders sicher geltenden FFP2-Masken. epd