Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, keinen Einspruch gegen das neue Beschneidungsgesetz einzulegen. Mit großer Mehrheit hatte am Mittwochnachmittag auch schon der Bundestag dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum Beschneidungsgesetz zugestimmt. Nach namentlicher Abstimmung wurde der Entwurf der Bundesregierung mit 434 Stimmen bei 100 Gegenstimmen angenommen. 46 Abgeordnete enthielten sich. Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird künftig im Sorgerecht verankert. Auch religiöse Beschneider, wie sie besonders bei Juden üblich sind, können weiter praktizieren.
Der Abstimmung war eine zweistündige Debatte vorausgegangen, bei der bis zuletzt um Details gerungen wurde. Den Parlamentariern lagen insgesamt fünf verschiedene Anträge vor. Oppositionspolitiker beantragten, Beschneidungen unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr zu erlauben. Änderungsanträge gab es zudem von dem Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag, wonach Mohalim nur bis 14 Tage nach der Geburt den Säugling ohne Betäubung beschneiden dürfen. Die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, schlug als Kompromiss eine Frist von zwei Monaten vor.
Rechtssicherheit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vorgeschlagen, den Mohalim eine Frist für die Brit Mila bis sechs Monate nach der Geburt des Kindes einzuräumen. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Rechtssicherheit schaffen, nachdem das Kölner Landgericht im Mai 2012 den Eingriff als Körperverletzung gewertet hatte.
Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte, dass er aufgrund des Urteils des Kölner Landgerichts »Verunsicherung in der jüdischen Gemeinschaft« gespürt habe. Er kritisierte die Koalition, weil sie während früherer Debatten nicht offen für Diskussionen war. Steinmeier bedauerte, dass CDU/CSU und die FDP nicht mehr Wert auf eine gemeinsame Lösung gelegt hätten. Er betonte, dass er sich sehr unwohl fühle, wenn »ausgerechnet wir Deutsche unsere jüdischen Mitbürgern beibringen wollten, was das Kindeswohl beinhaltet«.
Einzelfallentscheidung Andrea Astrid Voßhoff von der CDU wies Steinmeiers Kritik zurück. Sie hätte sich gewünscht, dass das Kölner Urteil als das angesehen worden wäre, was es ist, nämlich eine »Einzelfallentscheidung«. Den Gesetzesentwurf der Regierung nannte sie eine »gute und tragfähige Lösung«.
Grünen-Politikerin Renate Künast sprach sich für eine Regelung der Beschneidung durch den Gesetzgeber aus. Die Abgeordneten hätten die Aufgabe, »für Klarheit zu sorgen«. Denn das Kindeswohl, das Elternrecht und das Recht der freien Religionsausübung könnten keinem Moratorium unterworfen werden, sagte Künast in einem sehr emotionalen Redebeitrag.
Reaktionen Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, erklärte nach dem Beschluss: »Ich bin froh und erleichtert.« Das Beschneidungsgesetz schaffe »endlich wieder Rechtssicherheit und beende hoffentlich die häufig unselige Debatte, die das Jahr 2012 geprägt hat«. Die Politik habe »schnell und verantwortungsbewusst gehandelt. Dafür hat sie ausdrücklich Lob und Respekt verdient.«
Graumann betonte, dass das Gesetz für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland »eine vernünftige Grundlage« sei, um ihre Religion »weiterhin ungehindert« ausüben zu können. »Das jüdische Gebot der Beschneidung ist seit Jahrtausenden integraler Bestandteil des Judentums und elementares Merkmal der jüdischen Identität. Ein Verbot hätte jüdisches Leben in Deutschland tatsächlich am Ende unmöglich gemacht. Entscheidend für uns ist die politische Botschaft des Gesetzes, die heißt: Jüdisches und muslimisches Leben bleibt hier weiter willkommen. Das würdigen wir sehr.«
»Die Debatte über die Beschneidung seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2012 hatte zum Teil ausgesprochen hässliche Züge angenommen und war für uns Juden häufig tief verletzend. Die vielen schroffen Belehrungen und Bevormundungen haben uns oft sowohl verwundert wie verwundet. Die Debatte war aus meiner Sicht auch ein Toleranz-Test für unsere Gesellschaft. Ich bin sehr froh, dass wir ihn bestanden haben. Ich bin auch zuversichtlich, dass der Respekt voreinander und das Verständnis füreinander nun wieder neu wachsen werden.«
Kindeswohl Das Ethikrat-Mitglied Leo Latasch »ist sehr zufrieden. Dieses Gesetz sei von der Bundesregierung sorgfältig geprüft worden und würde auch einer juristischen Nachprüfung standhalten, wenn es diese geben sollte, sagte er der Jüdischen Allgemeinen. Latasch hält den Inhalt des Gesetzes für so gelungen, dass sowohl die Religion damit leben kann als auch die Gegner. Jetzt hofft der Mediziner, dass Ruhe einkehrt.
Dass hofft auch Deidre Berger, Direktorin des AJC Berlin Ramer Institute for German-Jewish Relations. »Wir hoffen, dass das neue Beschneidungsgesetz zu einer Beruhigung der angeheizten Diskussion beiträgt, in der Juden und Muslimen vorgeworfen wurde, das Kindeswohl zu verletzen«, sagte Berger. Die Beschneidung sei ein konstitutiver Bestandteil des jüdischen und muslimischen Lebens, betont Berger. »Die lobenswerte Entscheidung der deutschen Bundesregierung und des Bundestags dem fehlgeleiteten Kölner Urteil in Kooperation entgegenzutreten, ist ein Sieg für die Religionsfreiheit.«
Auch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) hat das Beschneidungsgesetz begrüßt. Damit »wurde eine Rechtssicherheit geschaffen, die die jüdische Religionsgemeinschaft ermutigen darf, weiterhin das Gebot der Beschneidung um achten Tage zu vollziehen«, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung. Außerdem sei das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit politisch und rechtlich zusätzlich gestärkt worden. Die ORD fügte hinzu, sie sehe »durch das klare Signal der Politik zugunsten der Religionsfreiheit optimistisch in die Zukunft« und hoffe, dass jüdisches Leben weiterhin in Deutschland aufblühen werde.
Freiheit Der Präsident des European Jewish Congress, Moshe Kantor, begrüßte das Gesetz: Es sei ein »Sieg für die religöse Freiheit und Toleranz in Deutschland«. Das Gesetz sei zudem moralisch und richtig und beschütze die Rechte der jüdischen Gemeinschaft, auch weiterhin Beschneidungen durchzuführen.
Auch Ronald S. Lauder, Vorsitzender des World Jewish Congress, begrüßte die Abstimmung des Bundestages. »Heute haben Repräsentanten aller vier großen Parteien klargemacht, dass die Renaissance des jüdischen Lebens in Deutschland fortgesetzt werden kann und sollte.« Er hoffe, dass es mit diesem Gesetz nun eine klare rechtliche Basis gebe, die die Kriminalisierung der Brit Mila zukünftig verhindern werde.
Das Landgericht Köln hatte im Mai 2012 die religiös motivierte Beschneidung eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet. Juden und Muslime, bei denen der Eingriff ein konstitutives Element der Religion ist, sahen daraufhin die Ausübung ihres Glaubens gefährdet. ja/kat