Der Gesetzentwurf, der Beschneidungen von Jungen für grundsätzlich zulässig erklärt, liegt vor. Er soll dem Vernehmen nach bereits am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Nach Angaben des Sprechers des Bundesjustizministeriums, Anders Mertzlufft, habe es »konstruktive und konsensuelle Gespräche auf Regierungsseite« gegeben.
ärztliche kunst Das 26-seitige Papier, das der Jüdischen Allgemeinen vorliegt, sieht vor, dass Eltern nach einem Paragrafen 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches nun das Recht erhalten, einer Beschneidung ihres Jungen zuzustimmen, »wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird«.
Dazu bedürfe es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung. Von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen dürften, »in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes« Beschneidungen vornehmen, »wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind«.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende September zunächst Eckpunkte des Gesetzentwurfs vorgelegt, der bei einigen Verbänden und Familienpolitikern auf Widerspruch gestoßen war. Am vergangenen Freitag hatten Verbände und Experten das Papier beraten. (mit epd)