Der Rechtsstreit um die Spottplastik »Judensau« an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche geht in die nächste Runde. Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg wurde auf den 21. Januar 2020 terminiert, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage sagte.
Der Kläger Michael Düllmann ist Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Berlin. Er sieht sich durch die Plastik in seiner Ehre verletzt. Seine Klage hatte er 2018 zunächst beim Amtsgericht Wittenberg eingereicht, das den Streit wegen des hohen Streitwerts von mehr als 10.000 Euro an das Landgericht Dessau-Roßlau verwies.
begründung Dieses entschied Ende Mai 2019, dass die Plastik vorerst hängen bleiben könne. Das Vorhandensein des rund 700 Jahre alten Reliefs könne nicht als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber Juden in Deutschland verstanden werden, begründete der Richter. Es bestehe kein Beseitigungsanspruch seitens des Klägers, auch liege keine von der evangelischen Gemeinde ausgehende Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 im Strafgesetzbuch vor. Das mittelalterliche Relief sei Teil eines historischen Baudenkmals, hieß es.
Düllmanns Anwalt hatte Ende Juni Berufung gegen das Urteil eingelegt. Düllmann hat mehrfach angekündigt, seine Klage im Zweifelsfall bis vor den Europäischen Gerichtshof zu tragen. Das Sandsteinrelief war um das Jahr 1300 an der Südfassade der Stadtkirche angebracht worden. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein. epd