In dem jahrelangen Streit um den millionenschweren Welfenschatz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sind die Kläger erneut vor einem US-Gericht gescheitert. Ein US-Berufungsgericht in Washington, D.C. habe die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes gestoppt, teilte die Stiftung am Samstag in Berlin mit. Das Berufungsgericht habe eine Entscheidung des Bezirksgerichts in Washington D.C. von 2022 bestätigt, wonach US-Gerichte dafür nicht zuständig sind.
Stiftungspräsident Hermann Parzinger erklärte: »Dieses Urteil bestätigt die Auffassung der SPK, dass die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes nicht vor einem US-Gericht verhandelt werden sollte«. Die Stiftung vertrete seit langem die Auffassung, dass diese Restitutionsklage auch in der Sache unbegründet sei, da der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war.
Supreme Court Die Klage war im Februar 2015 eingereicht worden. 2021 hatte sich auch das höchste US-Gericht, der Supreme Court, mit der Klage beschäftigt und das US-Bezirksgericht angewiesen, sich erneut mit dem Fall zu beschäftigen.
Der Welfenschatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. Die Stiftung sieht keine Grundlage für eine Rückgabe. In dem seit 2008 dauernden Restitutionsverfahren geht es um mehr als 40 Objekte des ursprünglich sehr viel umfangreicheren Schatzes, den das Welfenhaus 1929 verkauft hat. Einige Erben der jüdischen Händler, die 1935 den Schatz weiterverkauften, halten den Verkauf für NS-verfolgungsbedingt. Sie taxieren den Wert der Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. epd