Die Berliner Justiz hat den Fall Attila Hildmann übernommen, der sich selbst »ultrarechts« und einen Verschwörungsprediger nennt. »Es trägt zur effektiveren Strafverfolgung bei, wenn diese Ermittlungen ab jetzt bei uns gebündelt in die Hand genommen werden«, erklärte der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag. Zentral zuständig ist nun die Staatsanwaltschaft Berlin. Diese bestätigte entsprechende Informationen von »Süddeutscher Zeitung«, NDR und WDR.
Hildmann war früher als veganer Kochbuchautor bekannt. Mittlerweile tritt er als Verschwörungsmythiker und bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf. Die Staatsanwaltschaft Berlin twitterte, ermittelt werde wegen einer Vielzahl öffentlicher Äußerungen in sozialen Netzwerken und auf Demonstrationen.
Es geht demnach um den Verdacht der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Bedrohung. »Wir klären auf, ob und in welchem Umfang Attila Hildmann durch seine Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und sich strafbar gemacht haben könnte.«
Am Dienstag hatten Staatsschützer Hildmanns Wohnung in Brandenburg durchsucht. Die Aktion sei zum Zweck der Gefahrenabwehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus vom Amtsgericht Bernau angeordnet worden, hieß es. Die Beamten hätten sechs Laptops und Computer, mehrere Mobiltelefone und weitere Speichermedien beschlagnahmt. Außerdem habe Hildmann eine Gefährderansprache bekommen. In seinem Nachrichtenkanal bei Telegram bestätigte Hildmann den Polizeieinsatz.
Bei der Staatsanwaltschaft Cottbus liefen mehrere Ermittlungsverfahren gegen Hildmann, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Laut dem Bericht von »Süddeutscher Zeitung«, NDR und WDR sind die Akten aus Brandenburg bereits in Berlin eingetroffen. Es sollen 60 Bände Akten sowie weitere 33 Fallakten sein.
Zunächst gehe es laut dem Bericht darum, sicherzustellen, dass Hildmann seine Geräte nicht gleich wieder zurückbekomme, ohne dass sie zuvor ausgelesen worden seien. Man wolle »schnellstmöglich einen Antrag auf Anschlussbeschlagnahme und Durchsuchung der Geräte an den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin stellen«, sagte die Berliner Generalstaatsanwältin, Margarete Koppers, demnach. dpa