Ein Beschluss des Bundestages zur Distanzierung von der ebenso israelfeindlichen wie antisemitischen Israel-Boykott-Bewegung BDS ist heute Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Geklagt haben Mitglieder der BDS-Bewegung (»Boycott, Divestment and Sanctions«). Sie wenden sich gegen den Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019, mit dem dieser die BDS-Kampagne verurteilte und die Förderung von Projekten ablehnte. Die Kläger sehen sich laut einer Mitteilung des Gerichts in ihrem Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit und ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.
Was genau die Klage verlangt, etwa eine Rücknahme des Beschlusses, müsse noch in der Verhandlung geklärt werden, so eine Gerichtssprecherin. Ob noch am Donnerstag eine Entscheidung fällt, stehe nicht fest.
RESOLUTION Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung, die unter anderem den Boykott israelischer Waren fordert, als antisemitisch eingestuft und gefordert, sie und ihre Unterstützer sollen kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten. Für den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und große Teile der Grünen. Dagegen stimmten weite Teile der Linken und Teile der Grünen. Die AfD enthielt sich.
Alternative Anträge von AfD und Linken wurden abgelehnt. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags war der Beschluss »eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte« ohne rechtliche Wirkung.
Mehrere staatliche Kultureinrichtungen starteten im vergangenen Dezember unter dem Namen »GG 5.3 Weltoffenheit« eine umstrittene Initiative gegen den Beschluss des Bundestags und forderten, dass »kritische Stimmen« nicht aus der Debatte ausgeschlossen werden dürften. Der Bundestag, der Zentralrat der Juden, alle Antisemitismusbeauftragten in Deutschland und etliche andere argumentieren dagegen, dass es sich bei BDS eben nicht um »Kritik« handelt, sondern um eine gezielte antisemitische Diffamierung des jüdischen Staates. dpa/ja