Der Berliner Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD nach einem Medienbericht als sogenannten extremistischen Verdachtsfall eingestuft. Mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum hätten dies unabhängig voneinander bestätigt, berichtet die »Berliner Morgenpost« (Montag).
V-LEUTE Damit sei es möglich, dass der Verfassungsschutz den Berliner AfD-Landesverband auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten kann, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation.
Wie die Zeitung weiter schreibt, wollte der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Senatsinnenverwaltung die Einstufung nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig.
ERKENNTNISSE Laut dem Zeitungsbericht hatte der Berliner Verfassungsschutz die Landes-AfD im März vergangenen Jahres zunächst als sogenannten Prüffall eingestuft. In dieser auf höchstens ein Jahr beschränkten Phase durfte die Behörde nur offene und allgemein zugängliche Erkenntnisse auswerten. Diese hätten aber offenbar ausgereicht, um die Partei als »Verdachtsfall« zu klassifizieren.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD auf Bundesebene ebenfalls als »Verdachtsfall« kategorisiert. Dagegen hatte die Partei aber erfolgreich geklagt. Die Einstufung der AfD-Landesverbände in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als »Verdachtsfall« hat dagegen weiterhin Bestand. epd