Antisemitismus

Beratungen im Bundestag über Abwahl

Seit 2017 Abgeordneter des Deutschen Bundestages: der umstrittene Politiker Stephan Brandner (M.) Foto: dpa

Nach der umstrittenen »Judaslohn«-Äußerung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner werden sich Gremien des Bundestags in dieser Woche mit der Möglichkeit seiner Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses befassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Parlamentskreisen.

Das Thema könnte demnach bei der üblichen Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, im Geschäftsordnungsausschuss oder im Ältestenrat erörtert werden. Brandner selbst schloss persönliche Konsequenzen strikt aus.

UNTRAGBAR »Für mich steht fest, dass Herr Brandner nicht Vorsitzender des Rechtsausschusses bleiben kann«, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, der dpa. Sie gehe davon aus, dass Brandner nicht die nötige Einsichtsfähigkeit zeigen und zurücktreten werde. »Deshalb müssen wir uns mit der Frage der Abwahl befassen. Wer gewählt wurde, kann auch abgewählt werden.«

Der AfD-Abgeordnete Brandner sorgt nicht zum ersten Mal für Empörung.

Brandner hatte über den 73-jährigen Lindenberg auf Twitter geschrieben: »Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muß«. Dann erwähnt er das Anfang Oktober verliehene Bundesverdienstkreuz. Darunter setzte er das Wort »Judaslohn«. Judaslohn nennt man eine Belohnung für einen Verrat. Die Redensart bezieht sich auf Judas, einen Jünger von Jesus, der nach den Evangelien die Festnahme von Jesus in Jerusalem ermöglicht und dafür Geld bekommen hatte.

HÖCKE Lindenberg hatte zuvor auf Facebook zum AfD-Wahlerfolg bei der Landtagswahl in Thüringen geschrieben: »24 Prozent. Und viele sagen immer noch: Das wird sich niemals wiederholen - aber seht ihr denn nicht an den Häuserwänden dieselben alten neuen Parolen? und die gleiche kalte Kotze (wie vor 80 Jahren) schwappt ihnen wieder aus dem Mund...« Über den Spitzenkandidaten Björn Höcke schrieb Lindenberg: »Ein echter Fascho, auferstanden aus Ruinen und den Nazis zugewandt.«

Brandner erklärte am Montag, die Vorwürfe, der Begriff »Judaslohn« wecke antisemitische Assoziationen und seine Verwendung verstoße gegen die Würde des Bundestages, »sind an den Haaren herbeigezogen, absurd und sollen ausschließlich dazu dienen, mich, die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion zu diskreditieren«.

Brandner selbst sieht die Angelegenheit ganz anders.

In einer Mitteilung hieß es weiter: »Bei dem Begriff »Judaslohn« handelt es sich um einen zugespitzten Begriff in der rhetorischen Auseinandersetzung, der in der Vergangenheit immer wieder auch von anderen Bundestagsabgeordneten nahezu aller Fraktionen unbeanstandet innerhalb und außerhalb des Parlamentes genutzt worden ist.« Zum Beleg führte Brandner Fundstellen in Bundestagsprotokollen und Zeitungsartikeln von insgesamt fünf Abgeordneten der SPD, Grünen und FDP an. Diese sind allerdings schon bis zu 16 Jahre alt.

HALLE Brandner hatte bereits Mitte Oktober mit Reaktionen auf Twitter zum Terroranschlag von Halle für Empörung gesorgt. Im ersten Fall handelt es sich um den Retweet eines Nutzers namens »Hartes Geld«. Darin wirft dieser diese Frage auf: »Warum lungern Politiker mit Kerzen in Moscheen und Synagogen rum?« Schließlich seien ja eine »Deutsche, die gern Volksmusik hörte«, und ein »Bio-Deutscher« Opfer des »Amokläufers von Halle« geworden. Dass der Anschlag ursprünglich der Synagoge galt, verschweigt der Tweet.

In der Geschäftsordnung des Bundestags ist aber nur die Benennung des Vorsitzenden ausdrücklich vorgesehen, nicht seine Abwahl.

In einem eigenen Tweet verbreitet Brandner ein Foto des jüdischen Publizisten Michel Friedman, versehen mit den Worten: »Jede Sendeminute dieses deutschen Michel treibt uns neue Anhänger in Scharen zu – weiter so!« Es folgen die Hashtags »#PaoloPinkel«, »#Koksnase«, »#Zwangsfunk«.

Im Bundestag hatte er sich später entschuldigt. Dies war aus Sicht der anderen Fraktionen aber nicht ehrlich gemeint. Schon damals war der Rechtsausschuss auf Distanz zu seinem Vorsitzenden gegangen und hatte seinen Rücktritt oder seine Abwahl verlangt.

In der Geschäftsordnung des Bundestags ist aber nur die Benennung des Vorsitzenden ausdrücklich vorgesehen, nicht seine Abwahl. Deshalb wird darüber nachgedacht, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern. Nach dpa-Informationen gelangten Juristen der Bundestagsverwaltung allerdings zu der Auffassung, dass bei einem konkreten Anlass eine Abwahl auch ohne Änderung möglich sei.  dpa/ja

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