Hamburg will den Begriff »Rasse« per Bundesratsinitiative aus dem Grundgesetz streichen lassen. »Er hat dort nichts verloren, weil es zwar Rassismus gibt, aber eben keine Rassen«, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Dienstag.
Eine Einteilung von Menschen in Gruppen mit vermeintlich vererblichen Fähigkeiten und Eigenschaften sei wissenschaftlich nicht haltbar. »Sie widerspricht auch dem Geist und dem Menschenbild des Grundgesetzes«, betonte die Senatorin. Der Antrag soll am 6. November in die Länderkammer eingebracht werden. Thüringen hat schon seine Unterstützung zugesichert.
herkunft Hamburg will statt des Begriffs »Rasse« das Wort »rassistisch« verwenden. In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes würde dann stehen: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.«
Aktuell heißt es dort: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«
diskriminierung Das Verbot der Diskriminierung wegen der »Rasse« sei als Reaktion auf den Rassenwahn des NS-Staates in das Grundgesetz aufgenommen worden. Der Begriff könne allerdings bewusst oder unbewusst als Beleg dafür verstanden werden, dass es »Rassen« beim Menschen gebe und Menschen deshalb nach vererblichen Merkmalen kategorisiert und gewertet werden könnten – der Kern der Rassentheorien.
Die AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisierte den Vorstoß scharf. »Mal wieder versucht die grüne Sprachpolizei auf Biegen und Brechen, das Grundgesetz ihrem Zeitgeist anzupassen«, erklärte Fraktionschef Dirk Nockemann. Das sei nur der Anfang »der sozialistischen Verbotskultur, denn wenn es nach den Linksgrünen geht, werden im nächsten Schritt Begriffe wie ›Volk‹ und ›Abstammung‹ verboten und Gendersternchen vorgeschrieben«. dpa