Die bayerische Justiz will mit der Ernennung von Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften nach eigenen Angaben ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit senden, judenfeindliche Straftaten nicht zu dulden.
»Wir setzen damit die bayerische Linie der Null-Toleranz gegenüber antisemitischen Straftaten konsequent fort«, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) bei der Vorstellung der neuen Position am Mittwoch in München.
Straftaten Die Antisemitismusbeauftragten, die bei den Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg angesiedelt sind, sollen innerhalb der bayerischen Justiz eine zentrale Kontaktstelle sein, um Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten zu klären und eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern. Außerdem sollen sie zentraler Ansprechpartner für jüdische Einrichtungen und Behörden im In- und Ausland sein. In München hat die neue Position Oberstaatsanwalt Andreas Franck inne.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte die Ernennung von Antisemitismusbeauftragten. Es gebe einen »erheblichen Bedarf« innerhalb der Gerichte, sich über die Definition von Antisemitismus auszutauschen und die Rechtsprechung in diesem Bereich zu vereinheitlichen, sagte Schuster.
Bausback verwies auf einen Anstieg antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren, sowohl bundes- als auch bayernweit, von denen der Großteil rechtsextremistisch motiviert sei. 2017 gab es in Bayern 290 Verfahren, vor allem im Bereich der Propagandadelikte und der Volksverhetzung.
Gesetzentwurf Der bayerische Justizminister mahnte bei der Pressekonferenz in München zugleich auch einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Volksverhetzung durch Deutsche vom Ausland aus an. Seit der entsprechenden Forderung der Justizministerkonferenz vom Juni sei in dieser Hinsicht nichts passiert, sagte Bausback. Der Bund müsse schleunigst reagieren.
Der CSU-Politiker bezieht sich auf die Verfolgung von Straftätern, die etwa aus Deutschland ins Ausland reisen, um dort hierzulande verbotene, vor allem volksverhetzende und antisemitische Inhalte im Internet hochzuladen. epd/ja